Gesetz beschlossen
Mutterschutz bei Fehlgeburten
Erfurt (red) . Bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche soll künftig Mutterschutz möglich sein. Ein entsprechendes Gesetz dazu hatten Bundesrat und Bundestag einstimmig beschlossen. Ab Juni soll die Regelung auch in Thüringen umgesetzt werden. Vorgesehen ist, dass Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, deutlich früher und länger Anspruch auf Mutterschutz haben. Bislang gab es diesen Anspruch nicht. Betroffene konnten sich lediglich krankschreiben lassen. Der neue Mutterschutz sei „ein...