Noten-Kopien
Evangelische Kirche verlängert Pauschalvertrag

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Hannover/Kassel (epd). Evangelische Kirchengemeinden dürfen bis 2032 weiter ohne besondere Erlaubnis Kopien von Noten und Liedtexten für ihre Gottesdienste und Veranstaltungen anfertigen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Verwertungsgesellschaft Musikedition haben einen entsprechenden Pauschalvertrag verlängert, wie beide Vertragspartner am Dienstag mitteilten. Somit stellen Vervielfältigungen für Liedzettel oder Veranstaltungsblätter keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Neu von der Vereinbarung umfasst werden ab 2026 auch QR-Codes, die Gottesdienstteilnehmern oder Veranstaltungsbesuchern Lieder und Liedtexte zugänglich machen. Eine befristete Sondervereinbarung zur Einblendung von Liedern und Liedtexten beim Internet-Streaming von Gottesdiensten, das insbesondere während der Coronavirus-Pandemie Verbreitung gefunden hatte, läuft hingegen zum Jahresende aus. Wie in der Vergangenheit bleiben Notenkopien für Chöre, Solisten und Instrumentalmusiker von der Vereinbarung ausgeschlossen. Die Pauschale erstreckt sich auch nicht auf kirchliche Kindergärten oder Seniorenheime.
Die Verwertungsgesellschaft Musikedition mit Sitz in Kassel vertritt treuhänderisch die Interessen von Musikverlagen, Komponisten und Textern. Kernaufgabe ist der Abschluss von Lizenzverträgen zum Kopieren von Noten. Der Verein erwirtschaftet keine Gewinne und schüttet sämtliche Erlöse an seine Mitglieder aus, ebenso für die Verwertungsgesellschaften Gema, Wort und Bild-Kunst.
Insgesamt seien im EKD-Haushalt Mittel im «niedrigen siebenstelligen Bereich» für Pauschalverträge mit ihnen vorgesehen, teilte ein Sprecher auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst
(epd) mit. Die bestehenden Abkommen sollten auch weiterhin trotz rückläufiger Kirchenmittel erhalten bleiben. Pauschalverträge für weitere Bereiche der kirchlichen Arbeit, etwa die Kitas, seien «nach aktuellem Stand daher nicht zu erwarten.»
Autor:Online-Redaktion |
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