Sachsen-Anhalt plant Reform des Bestattungsrechts
Letzte Ruhe im Kokon

Die "Reerdigung" verwandelt den Körper in fruchtbare Erde. Dafür wird er kokonartig in ein Tuch gehüllt und mithilfe von Mikroorganismen innerhalb von 40 Tagen verstoffwechselt. | Foto:  epd-bild/Nadine Heggen
  • Die "Reerdigung" verwandelt den Körper in fruchtbare Erde. Dafür wird er kokonartig in ein Tuch gehüllt und mithilfe von Mikroorganismen innerhalb von 40 Tagen verstoffwechselt.
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Die Kirchen in Sachsen-Anhalt beurteilen die geplante Reform des Bestattungs- und Friedhofsgesetzes unterschiedlich. Angesichts der Kulturtradition im Land müsse eine sarglose Bestattung der Ausnahmefall bleiben, sagte der Leiter des Katholischen Büros in Sachsen-Anhalt, Stephan Rether, bei einer Anhörung im Landtag. Er sprach sich dafür aus, eine Bestattung im Tuch ausschließlich bei Verstorbenen zuzulassen, deren religiöse Tradition diese Bestattungsform vorsieht, insbesondere bei Muslimen.

Dem widersprach der Beauftragte der evangelischen Kirchen, Oberkirchenrat Albrecht Steinhäuser. Bei dieser Verfahrensweise müsste es eine Instanz geben, die beurteile, ob ein Verstorbener beispielsweise Muslim gewesen sei und die Tuchbestattung religiösen Motiven folge, betonte er. Es sei jedoch bedenklich, diese Beurteilung einer staatlichen Behörde zu überlassen. Dem Friedhofsträger soll laut Gesetzentwurf in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden. Hier forderte Steinhäuser eine präzisere Regelung. Es sei nicht geregelt, wie dieses Recht in der Praxis ausgeübt werden solle, kritisierte er.

Bei der Anhörung wurde auch das Thema „Reerdigung“ diskutiert, bei der ein Leichnam in einem Kokon bestattet wird und sich innerhalb von etwa 40 Tagen auf natürliche Weise zu Erde zersetzen soll. Nach Angaben des Unternehmens "Meine Erde", das als einziges in Deutschland Reerdigungen anbietet, werden weder Chemikalien noch Insekten zugesetzt.

Rether lehnte Reerdigungen ausdrücklich ab: "Die öffentliche Signalwirkung der Reerdigung finden wir höchst bedenklich. Eine Wahrnehmung persönlicher Identität im Tod ist hier anders als bei Sarg oder Urnenbestattung nicht gegeben." Steinhäuser sagte, aus theologischer Sicht gebe es Gründe, die für eine Befürwortung sprechen. Klärungsbedarf gebe es aber zu den Rahmenbedingungen einer späteren Bestattung der menschlichen Überreste.

Die Landesregierung hatte im April ihren Entwurf für eine Reform des Gesetzes vorgelegt. Neben der Aufhebung der Sargpflicht sieht die Novelle auch eine verpflichtende Bestattung von Tot- oder Fehlgeburten vor, die von beiden Kirchenvertretern ausdrücklich begrüßt wurde.

(kna/epd)

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Online-Redaktion

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