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Grundsteuer
Langsam wird’s eng

Die Abgabe der Grundsteuererklärungen bedeutet für die EKM mit insgesamt etwa 54 000 Flurstücken einen immensen Aufwand. Bis Ende Januar müssen die Daten den Finanzämtern übermittelt werden. | Foto: stock.adobe.com/khunkorn
  • Die Abgabe der Grundsteuererklärungen bedeutet für die EKM mit insgesamt etwa 54 000 Flurstücken einen immensen Aufwand. Bis Ende Januar müssen die Daten den Finanzämtern übermittelt werden.
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Auch Stiftungen und Kirchen klagen über den Bürokratieaufwand. 60 Prozent der geforderten Erklärungen sind in Thüringen abgegeben.

Von Matthias Thüsing

Die Reform des Grundsteuergesetzes sieht vor, dass alle in Deutschland gelegenen 36 Millionen Grundstücke für die Grundsteuer neu zu bewerten sind. Auch bei Grundstücken in Kirchenbesitz wird eine Neubewertung vorgenommen. Zwar sieht das Grundsteuergesetz zahlreiche Befreiungen vor, doch diese erfassen nicht alle vorhandenen Grundstücke. Zudem kann eine Grundsteuerbefreiung je nach Art der Nutzung des Grundstücks unter Umständen auch nur für einen Teil des Grundstücks gelten.

Für jedes der Flurstücke müssen bis Monatsende Grundsteuererklärungen abgegeben werden.

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