Neu im Amt
Kinderschutz – eine facettenreiche Aufgabe

Elisabeth Lauterbach (l.) erhielt die Ernennungsurkunde von Christiane Schenk, Leiterin der Abteilung Schulentwicklung. | Foto: Evangelische Schulstiftungen/Christian Werneburg
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Neu im Amt: "Ich habe Lust, das zu machen, das ist mein Thema“, sagt Elisabeth Lauterbach, wenn man sie nach ihrem neuen Auftrag befragt.

Insea Kiderlen

Und der ist ein sehr wichtiger: Elisabeth Lauterbach ist seit Anfang des Jahres feste Ansprechpartnerin in Sachen Kinderschutz für die evangelischen Schulstiftungen der EKM.

Gegenwärtig ist die Sozialpädagogin Hortleiterin, Ganztagskoordinatorin und stellvertretende Schulleiterin der Evangelischen Grundschule Halle. Davor war sie unter anderem im Kinderschutzzentrum und als Sozialarbeiterin an der Evangelischen Johannes-Schule in Merseburg tätig. Oder mit ihren Worten: „Das Thema Kinderschutz beschäftigt mich schon lange. Es beginnt für mich mit diesen Fragen: Wie sehen wir Kinder? Wie begegnen wir ihnen, und wie wollen wir mit ihnen umgehen? Allzu sarkastische Bemerkungen im Gespräch mit Kindern oder auch ein Anschreien können das Kindeswohl bereits beeinträchtigen.“


"Das Thema Kinderschutz beschäftigt mich schon lange"

Auf der anderen Seite könne aggressives Verhalten gegen sich und andere bei einem Kind ebenfalls auf einen Fall für den Kinderschutz hinweisen. Blaue Flecken oder äußere Anzeichen der Vernachlässigung seien besonders deutliche und augenfällige Signale, dass ein Kind Hilfe braucht. Schwieriger sei es dagegen bei Kindern, denen es nicht am Materiellen, aber an der Zuwendung und Zeit ihrer Eltern oder anderer Bezugspartner fehle. Eine solche „Wohlstandsverwahrlosung“ sei nicht so einfach zu erkennen. Wesentlich sei die Kommunikation mit den Eltern, die als erstes gesucht wird, um dem Kind zu helfen.

Um sehr konkrete Handlungshinweise bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung geht es in den Schutzkonzepten. Bereits im Februar 2022 hatte der Vorstand der Evangelischen Schulstiftungen die Einführung und Umsetzung spezifischer Schutzkonzepte an allen Stiftungseinrichtungen bis Ende 2023 als Ziel beschlossen. Staatlich verpflichtend werden Schutzkonzepte beispielsweise in Thüringen erst ab 2027.

Für die Evangelische Grundschule Halle hat Elisabeth Lauterbach zusammen mit ihrem Erzieherteam ein Konzept erarbeitet, dass sie dann mit den Kollegen aus dem Lehrerteam abgesprochen und diskutiert hat. Das Ganze könne man sich als eine Art „Handbuch“ vorstellen, in dem konkrete Hinweise enthalten sind, wie in bestimmten Situationen zu reagieren ist, ergänzt durch Kinderrechte und gesetzliche Abhandlungen.

Die Erstellung sei nicht kompliziert gewesen, und das entwickelte Schutzkonzept könne als Vorlage oder Hilfestellung für andere Stiftungsschulen dienen, sagt Elisabeth Lauterbach. Die eigentliche Herausforderung sei dagegen die Umsetzung, das „Mit-Leben-füllen“ der Konzepte. Die verschiedenen Stiftungsschulen dabei zu unterstützen und sie für Signale im Umgang mit Kindern weiter zu sensibilisieren, darin sieht die Kinderschutzbeauftragte eine ihrer vorrangigen Aufgaben.

Zunächst wird sie aber erst mal den Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern der Schulen aufnehmen und sich einer ersten Bestandsaufnahme und Vernetzung widmen. Sehr wichtig sei ihr dabei auch das Thema Prävention – etwa durch Schulungen für Kinder. Bei ihren Aufgaben zur Seite stehen wird ihr auch Hardy Schulze, pädagogischer Mitarbeiter und Kinderschutzbeauftragter an der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben, der seine Erfahrungen aus dem Bereich der weiterführenden Schulen einbringt.

Autor:

Praktikant G + H

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