Antragstellung bis 14. April
Geldsegen für das Ehrenamt

Ministerpräsident Mario Voigt (l.) und Bischof Ulrich Neymeyr | Foto: Foto: TSK/Volker Hielscher
  • Ministerpräsident Mario Voigt (l.) und Bischof Ulrich Neymeyr
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Auf Initiative von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier soll es am Geburtstag des Grundgesetzes, am 23. Mai, einen "Ehrentag" geben. Dieser Tag soll zum bürgerlichen Engagement aufrufen. Engagierte Menschen sind gelassener, zufriedener und resilienter, wurde jüngst in einer Studie festgestellt. Ehrenamt kann demzufolge auch die Engagierten bereichern. Es gibt kaum einen Bereich in der Gesellschaft, der ohne Ehrenamtliche auskommt.

Von Willi Wild

Kirche und Diakonie sind ohne Ehrenamtliche nicht vorstellbar. In der EKM engagieren sich mehr 40 000 Menschen ehrenamtlich, sei es in der Kirchenmusik, als Lektoren oder Prädikanten, in der Telefonseelsorge, in Gemeindekirchenräten, in unterschiedlichen Gruppen oder beim Besuchsdienst.

Den gesellschaftlichen Wert dieses Ehrenamts hat auch die Thüringer Landesregierung erkannt: „Die Kirchen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Heimat. Sie stärken Gemeinschaft, vermitteln Halt und schaffen Zuversicht – gerade in einer Zeit, in der viele Menschen eine wachsende Unsicherheit spüren", so Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU). Die Kirche sei einer von vielen Orten, an denen konkret Verantwortung übernommen und Gemeinschaft gestaltet werde. Das sei wertvoll für eine demokratische Gesellschaft. Zur Ehrenamtsförderung habe man darum ein Landesprogramm aufgelegt.

Das Thüringer Ehrenamtsgesetz sieht an allgemeiner Förderung acht Millionen Euro pro Jahr vor. Das neue Förderprogramm stößt auf großes Interesse. 2025 wurden laut Thüringer Staatskanzlei Anträge in Höhe von insgesamt 19 Millionen Euro eingereicht. Auch Kirchengemeinden waren darunter. Das Bistum Erfurt hat einen Kooperationsantrag gestellt. Über 20 katholische Organisationen und Kooperationspartner – darunter zahlreiche Kirchengemeinden – hätten gemeinsam Mittel zur Entwicklung und Förderung nachhaltiger Ehrenamtsstrukturen beantragt, so die Staatskanzlei.

Thüringens Ministerpräsident konnte so beim Elisabeth-Empfang im November einen Bescheid über rund 88 000 Euro an Bischof Ulrich Neymeyr übergeben. Einen ähnlichen Kooperationsantrag habe die EKM in Thüringen nicht gestellt, teilte die Staatskanzlei auf Nachfrage der Kirchenzeitung mit. Von insgesamt 11 Einzelanträgen evangelischer Gemeinden und des Fördervereins einer evangelischen Grundschule mit einem Gesamtvolumen von rund 116 000 Euro seien im Dezember zwei Anträge im Gesamtvolumen von etwa 12 000 Euro bewilligt und ein Antrag abgelehnt worden. Die übrigen befänden sich in der Prüfung, hieß es.

Die neue Förderperiode läuft bereits. Bis zum 14. April können Anträge von Thüringer Kirchengemeinden, Chören oder Kirchbauvereinen gestellt werden. Mit Michaela Lachert hat die EKM eine Referentin für das Ehrenamt. Sie bietet auf der entsprechenden Internetseite der EKM an, Fragen zum Ehrenamt zu beantworten.

Mehr erfahren Sie hier: ehrenamt-ekm.de

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Willi Wild

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