Rumänien: Pfarrer zu Unrecht verurteilt

Straßburg (epd) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zwei evangelischen Pfarrern Recht gegeben, die trotz Entlassung durch ihre Kirchen weiter als Geistliche gewirkt hatten und dafür zu Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt worden waren. Die Verurteilungen durch die rumänische Justiz verletzten die Religionsfreiheit, erklärte der EGMR in Straßburg. (AZ: 28617/13 und 50919/13)
Der eine Fall betraf eine evangelisch-lutherische und der andere eine reformierte Gemeinde in Rumänien. Die Männer wurden nach vermeintlichen Disziplinarverstößen beziehungsweise Streitigkeiten von ihren jeweiligen Kirchen entlassen. Mit einem Teil der Gemeinde begingen sie aber weiter Gottesdienste und feierten Hochzeiten, Taufen und Begräbnisse. Wegen unrechtmäßiger Ausübung geistlicher Pflichten wurden beide Männer von der rumänischen Justiz verurteilt. Der EGMR urteilte, dass die Bestrafung einer Person für die bloße Tätigkeit als religiöser Führer einer ihm freiwillig folgenden Gruppe mit dem religiösen Pluralismus einer Demokratie unvereinbar sei.

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Online-Redaktion

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