"Marsch für das Leben"
Tausende in Berlin und Köln erwartet

Demonstration "Marsch für das Leben" gegen Schwangerschaftsabbrüche 2024 im Zentrum Berlins.  | Foto: epd-bild/Rolf Zöllner
  • Demonstration "Marsch für das Leben" gegen Schwangerschaftsabbrüche 2024 im Zentrum Berlins.
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Berlin/Köln (KNA) In Berlin und Köln veranstalten Abtreibungsgegner am Samstag zeitgleich wieder den sogenannten Marsch für das Leben. Nach Polizeiangaben haben die Veranstalter in beiden Städten jeweils eine Kundgebung mit 5.000 Teilnehmern angemeldet. Die Demonstrationen starten an zentralen Plätzen um 13 Uhr. Veranstalter ist der Bundesverband Lebensrecht (BVL), ein Zusammenschluss von 15 Organisationen. In Berlin ist laut Polizei eine Gegendemonstration mit 2.000 Teilnehmern und in Köln eine Gegenveranstaltung mit 1.000 Menschen angemeldet.

Zum "Marsch für das Leben" werden laut BVL auch Bischöfe der katholischen Kirche erwartet. In der Hauptstadt sollen demnach Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Weihbischof Matthias Heinrich (Berlin) teilnehmen. Zudem haben Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) und Bischof Stefan Oster (Passau) im Vorfeld Grußworte an die Teilnehmer gerichtet. Im Kölner Dom ist eine Messfeier zum "Marsch für das Leben" geplant.

Demonstration in Kirche umstritten

Der "Marsch für das Leben" findet laut BVL seit 2002 statt. Innerhalb der katholischen Kirche ist die Veranstaltung umstritten. So kritisierte der Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Erzbistum Köln vor zwei Jahren, dass sich auch rechtsextreme Aktivisten und Parteien daran beteiligten.

In der aktuellen Folge des katholischen Podcasts "Himmelklar" dementierte Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, eine Nähe der Lebensschutzbewegung zur AfD: "Es wird nicht unterlaufen, es wird nicht unterwandert." Der Lobbyverband sei überparteilich, überkonfessionell und unabhängig.

Moraltheologe verteidigt Paragraf 218

In der Debatte um Schwangerschaftsabbrüche verteidigte der katholische Bonner Moraltheologe Jochen Sautermeister den Paragraf 218 im Strafgesetzbuch. Danach ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt jedoch straffrei, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die Schwangere sich zuvor beraten ließ. Die Regelung berücksichtige sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Lebens, sagte Sautermeister, der Mitglied im Deutschen Ethikrat ist, dem kirchlichen Kölner Internetportal domradio.de.

Das Beratungsmodell stärke Frauen und ermögliche eine verantwortliche Gewissensentscheidung. Eine Veränderung würde die Polarisierung verschärfen. In den USA gebe es bereits einen Kulturkampf. Das sei gefährlich, weil es den Blick auf die Notlage von Frauen verstelle.

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Online-Redaktion

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