Debatte um den Wehrdienst
Schulpflicht und Schulstreik

Foto: epd-bild/Christian Ditsch

Weimar/Berlin (epd/red). Um gegen das geplante Gesetz zum Wehrdienst zu protestieren, haben deutschlandweit Jugendliche für den morgigen Freitag zu Schulstreiks aufgerufen.

Nur ein Bruchteil der von einem möglichen Wehrdienst betroffenen Generation will einer Umfrage zufolge zur Bundeswehr. Das zeigt die jüngste Erhebung des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM). Für die Wiedereinführung der Wehrpflicht sprachen sich zwar 58 Prozent aller Befragten aus. Aber nur 23 Prozent würden tatsächlich in der Armee dienen - unter den 18- bis 28-Jährigen sogar nur 14 Prozent. Zudem belegt die Erhebung eine hohe Zustimmung zu einem verpflichtenden Gesellschaftsjahr. 

Lehrerverband und Bildungsministerien sehen die Aufrufe zum Schulstreik kritisch. Für Bildung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Die 16 Länder regeln in ihren Schulgesetzen die Überwachung der Schulpflicht. Mit Blick auf die für Freitag angekündigten Schulstreiks gelte die Schulpflicht « auch für außerschulische Veranstaltungen, die während der Schulzeit stattfinden», erklärt der Sprecher der Kultusministerkonferenz (KMK) Michael Reichmann.

Eine Teilnahme etwa an einem Streik, die zu einem unentschuldigten Fehlen im Unterricht führe, «ist zunächst eine Schulpflichtverletzung, die auch Konsequenzen haben kann, wenn zum Beispiel zeitgleich eine Prüfung geschrieben wurde».

Für die Praxis ist aus Sicht des KMK-Sprechers «entscheidend, dass jeder Fall einzeln bewertet wird. Viele Schulen finden für solche Tage und Ereignisse pragmatische Lösungen.»

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Online-Redaktion

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