Gesetzentwurf
Sachsen-Anhalt plant Bestattungen auch ohne Sarg

Islamische Gräberfelder auf dem Hauptfriedhof in Hanau (Foto vom 16.10.2021).


 | Foto: epd-bild/Tim Wegner
  • Islamische Gräberfelder auf dem Hauptfriedhof in Hanau (Foto vom 16.10.2021).


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Sangerhausen (epd) -  Sachen-Anhalts Kabinett hat einen Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz gebilligt. „Um der Vielfalt der Religionen gerecht zu werden, streben wir eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts an“, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) nach der auswärtigen Sitzung des Kabinetts in Sangerhausen. Die Gesetzesnovelle soll nun in den Landtag eingebracht werden und 2024 in Kraft treten.
Mit der Novellierung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen soll künftig eine Tuchbestattung, wie sie etwa im Islam üblich ist, möglich sein, teilte die Staatskanzlei mit. Gleichzeitig werde der Sargzwang aufgehoben. Friedhofsträgern soll in begründeten Fällen aber ein Widerspruchsrecht gegen Bestattungen in Tüchern vorbehalten sein.

Sogenannte Sternenkinder sollen den Angaben zufolge verpflichtend von der Einrichtung bestattet werden, in der die Geburt stattgefunden hat. Voraussetzung sei, dass kein Elternteil sein Bestattungsrecht nutze. Damit soll die bestehende Praxis geregelt und ein würdevoller Umgang sichergestellt werden, hieß es.

Ferner halte der Entwurf eine zweite Leichenschau vor jeder Bestattung durch spezialisierte Ärztinnen und Ärzte fest. Damit folge Sachsen-Anhalt einer Forderung der Strafverfolgungsbehörden. Zudem werde die Beisetzungsfrist von Urnen auf sechs Monate erhöht und Grabsteine aus Naturstein aus Kinderarbeit verboten. Die letzten Änderungen des seit 2002 geltenden Bestattungsgesetzes gab es den Angaben zufolge im Jahr 2011.

Autor:

Katja Schmidtke

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