Antisemitismus-Vorwurf
Prozess gegen Gil Ofarim: Hotelmanager fühlte sich bedroht

Zwei Jahre nach einem vermeintlich antisemitischen Vorfall muss sich der Münchner Rocksänger Gil Ofarim seit Dienstag (07.11.2023) vor dem Landgericht Leipzig verantworten.  | Foto: epd-bild/Rico Thumser
  • Zwei Jahre nach einem vermeintlich antisemitischen Vorfall muss sich der Münchner Rocksänger Gil Ofarim seit Dienstag (07.11.2023) vor dem Landgericht Leipzig verantworten.
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Seit Dienstag steht der Münchner Rocksänger Gil Ofarim vor Gericht. Nach seinen Angaben erfuhr er in einem Leipziger Hotel Antisemitismus. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm jedoch Verleumdung vor.

In dem am Dienstag gestarteten Prozess gegen den Musiker Gil Ofarim hat die Verteidigung am Landgericht Leipzig die Unschuld ihres Mandanten betont. Zudem bezweifelte sie, dass es ein faires Verfahren geben wird. In seinem Eingangsstatement betonte der Münchner Verteidiger Alexander Stevens am Dienstag, der Fall sei von Anfang an vom Kampf um die Wahrheit geprägt gewesen. Das sei ein klassischer Fall von Aussage gegen Aussage. «Daran ändern auch Videoaufnahmen nichts», sagte der Verteidiger. (AZ: 6 KLs 607 Js
56884/21)

Zwei Jahre nach dem vermeintlich antisemitischen Vorfall in einem Leipziger Hotel muss sich der jüdische Musiker wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung sowie Betruges verantworten. Der 41-Jährige hatte im Oktober 2021 behauptet, von einem Mitarbeiter des Hotels Westin antisemitisch beleidigt worden zu sein.

In einem Instagram-Video schilderte er, dass der Hotelmanager ihn aufgefordert habe, vor dem Einchecken seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Zuvor soll ihn ein unbekannter Mann in der Hotellobby mit der Aufforderung beleidigt haben: «Pack deinen Stern weg!» Der Mitarbeiter an der Rezeption habe diesen Satz wiederholt.

Laut Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall nicht so zugetragen.
Zudem habe der Rocksänger die Kette zum Zeitpunkt des vermeintlichen Vorfalls nicht sichtbar getragen, heißt es in der Anklage.

In seiner Zeugenaussage vor Gericht verneinte auch der Hotelmitarbeiter Ofarims Darstellung. Nach dessen Version hatte er Ofarim nicht eingecheckt, weil dieser nach einer technischen Panne an der Rezeption von einem «Scheißhotel» gesprochen habe und sich dafür nicht entschuldigen wollte.

Er habe sich von Ofarim bedroht gefühlt, als dieser ankündigte, dass er eine schlechte Bewertung zum Hotel ins Netz stellen wolle. Der Sänger sei «in Rage gewesen, es fühlte sich bedrohlich an», sagte der Zeuge.

Als er am Tag danach das Instagram-Video gesehen habe, sei er entsetzt gewesen. In einer Mail habe er zudem nach dem Vorfall Morddrohungen erhalten. Er sei aus Sicherheitsgründen erst einmal für mehr als zehn Tage untergetaucht. Seit damals sei er in psychologischer Betreuung und leide mitunter an Schlaflosigkeit, sagte der Zeuge. Die Ermittlungen gegen ihn wurden im Frühjahr 2022 eingestellt.

Die Verteidigung warf dem Leipziger Hotel vor, zu dem Vorfall nicht ergebnisoffen und fair ermittelt zu haben. Der Vorsitzende Richter Andreas Stadler kündigte an, Nachermittlungen zu den Anwesenden in der Hotellobby vorzunehmen und die Anwälte vorzuladen, die die Zeugenvernehmungen damals geführt haben.

Laut Verteidiger Stevens hatte sich Ofarim in dem Hotel wegen des mangelhaften Service beim Einchecken beschwert und eine schlechte Bewertung im Internet angekündigt. Der Mitarbeiter habe geantwortet:
«Dann können Sie heute nicht einchecken.»

Teil der Anklage gegen Ofarim ist zudem der Vorwurf einer falschen Versicherung an Eides statt, in einem Fall geht es um Betrug, in einem anderen um versuchten Betrug. Hintergrund sind Anträge zum Erlass von einstweiligen Verfügungen bei den Landgerichten Köln und Leipzig, mit denen Presseveröffentlichungen untersagt werden sollten. (epd)

Autor:

Katja Schmidtke

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