Elbe-Abkommen in der Kritik
Naturschützer warnen vor Ausbau

Umweltschützer haben vor „sinnlosen Infrastrukturausgaben“ und weiteren ökologischen Schäden an der Elbe gewarnt. Anlass ist die bevorstehende Unterzeichnung eines Regierungsabkommens zwischen Deutschland und Tschechien zur Schiffbarkeit der Elbe.

Angela Stoye

Das Abkommen würde den Druck zum Ausbau des Flusses weiter erhöhen, obwohl Gütertransporte per Schiff rapide abgenommen haben und lange Dürreperioden der Elbe zunehmend zusetzen, teilten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die tschechische Umweltorganisation Arnika am 8. April mit. Mit dem Abkommen würde die verfehlte Elbe-Politik der vergangenen Jahrzehnte fortgesetzt, hieß es.
Seit Mitte der 1990er-Jahre seien hunderte Millionen Euro für den Umbau der Elbe zur Wasserstraße ausgegeben worden. Dabei würden sich die Baumaßnahmen zur Vertiefung der Elbe weder mit dem Erhalt der Auen noch der Artenvielfalt vertragen. Zudem habe der Gütertransport wegen der häufigen Niedrigwasserereignisse keine Zukunft. Die Umweltverbände appellieren an ihre Regierungen, unrealistische Anforderungen an die Elbe als Wasserstraße aufzugeben. Zudem sollten sie die Folgen des Klimawandels endlich anerkennen und das Abkommen nicht unterzeichnen.
Nikol Krejcová von Arnika informierte, dass bislang 25 Millionen Euro nur für die Planungen der Staustufe Decín ausgegeben wurden. Jetzt sollten an der tschechischen Elbe Fahrrinnentiefen von bis zu 2,30 Meter hergestellt werden. BUND-Vorsitzender Olaf Bandt erklärte, dass es jetzt darauf ankomme, die Tiefenerosion der Elbe zu stoppen und umzukehren. Zudem müssten die Elbauen als Wasserspeicher und als Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten erhalten oder wiederhergestellt werden. Nach Ansicht der Umweltschützer passten die im Abkommen formulierten Ziele zur Schiffbarkeit nicht. Selbst bei einer Umsetzung des „Gesamtkonzepts Elbe“ sei unklar, ob das für Deutschland angestrebte Fahrrinnenziel von mindestens 1,40 Meter an 345 Tagen im Jahr wegen der klimabedingten Änderung der Abflussverhältnisse erreicht werden kann.
Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe sieht unter anderem die Aufrecht-erhaltung einer Fahrrinnentiefe von 2,30 Metern zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem beziehungsweise Maßnahmen zum Erreichen dieses Wertes vor.

bit.ly/elbesymposium 

Autor:

Angela Stoye

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