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Landeskirche Sachsen
Gesetz zu Leistungen für Missbrauchs-Opfer in Kraft

Foto: epd-bild/Heike Lyding

Sachsens Landeskirche hat bundesweit einheitlichen Regelungen zu Zahlungen für Missbrauchs-Betroffene zugestimmt. Auf die Entscheidung war lange gewartet worden. Zuletzt wuchs der öffentliche Druck.

Dresden (epd). Nach mehrwöchigen Verzögerungen der Kirchenleitung hat der sächsische Landesbischof Tobias Bilz ein Gesetz zu sogenannten Anerkennungsleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs unterzeichnet. Damit treten nun auch in Sachsen bundesweit einheitliche Regelungen in Kraft, welche die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) 2025 erarbeitet hatte. Diese sehen individuelle Leistungen ohne Obergrenze sowie zusätzliche Pauschalleistungen in Höhe von bis zu 15.000 Euro vor.

Bilz erklärte zur Unterzeichnung: „Ich tue dies in Verantwortung vor den Betroffenen, die in unserer Kirche Leid erlitten haben, in Verantwortung vor unserer Kirche, die in den letzten Wochen durch die Diskussionen Schaden genommen hat, und in Verantwortung vor der Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Deutschland.“
Die Kirchenleitung fasste einen Beschluss, das das Landeskirchenamt bis zum 21. August die notwendigen rechtlichen Regelungen zur Umsetzung des jetzt vollzogenen Kirchengesetzes erarbeiten soll. Im März hatte die Landessynode ein Gesetz zu den Anerkennungsleistungen vorgelegt und mehrheitlich verabschiedet. Doch bisher war es nicht in Kraft getreten.

Fast die Hälfte der 80 Mitglieder der Landessynode hatte vor einigen Tagen eine „Erklärung“ veröffentlicht, in der eine Umsetzung der EKD-Regelungen „unverzüglich und ohne weitere Verzögerung“ gefordert wurde. Bisher zählt Sachsens Landeskirche 148 Betroffene sexueller Gewalt sowie 88 Beschuldigte. Seit 2020 wurden an 62 Betroffene Anerkennungsleistungen in Höhe von 761.000 Euro gezahlt.

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Online-Redaktion

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