"Bahnbrechendes Dokument" des Ökumenischen Arbeitskreises vorgestellt
Abendmahl für alle

Das Votum zur wechselseitigen Abendmahlsteilnahme verdient aus Sicht des katholischen Bischofs Gerhard Feige Wertschätzung und Respekt. Der Vorsitzende der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz sagte vergangene Woche in Magdeburg: "Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen stößt mit seinem Votum zur wechselseitigen Teilnahme von katholischen und evangelischen Christen an Abendmahl und Eucharistie auf dem ökumenischen Weg eine Tür weit auf." Eine solche Möglichkeit zu eröffnen, wäre ein nächster "bedeutender Schritt hin zur vollen sichtbaren Einheit der Kirche".
Feige sagte, er wisse, wie groß hier die Erwartungen bei vielen Gläubigen seien, gerade im Blick auf den dritten Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt: "Die guten Erfahrungen des Reformationsjahres 2017 haben neue Hoffnungen geweckt und die Ungeduld verstärkt." Der Ökumenische Arbeitskreis sehe nach einem intensiven Beratungsprozess, der über Jahre andauerte, die theologischen Grundlagen für diesen Schritt als gegeben an. Auch in den Gremien der Deutschen Bischofskonferenz werde man sich damit befassen. Er wünsche sich eine sachliche Debatte und hoffe, bald zu einer guten Lösung zu kommen.
In Frankfurt ist ein Papier zur gemeinsamen Abendmahlspraxis vorgestellt worden. Kernpunkt ist, dass Protestanten und Katholiken an den Abendmahlsfeiern der jeweils anderen Konfession teilnehmen können sollen, ohne die bestehenden Unterschiede zu leugnen. Die Autoren sind Theologen aus den beiden großen Kirchen. «Ich sehe darin einen wichtigen und gangbaren Schritt auf dem Weg hin zu einer sichtbaren Einheit unserer beiden Kirchen», sagte der Limburger katholische Bischof Georg Bätzing. Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein, sprach von einem «bahnbrechenden Dokument».
Das Votum der Theologen bezieht sich nicht auf ein «gemeinsames Abendmahl», das ein Zeichen für die sichtbare Einheit der Kirche wäre. Aber: «Die Sehnsucht wächst, dass uns dies zu unseren Lebzeiten geschenkt wird», sagte Bätzing.

Zehn Jahre an der Studie gearbeitet

Es gehe nicht um die sogenannte Interzelebration – also einer gemeinsamen Feier mit gemeinsamer Liturgie, betonte Hein. Jedoch mache das Dokument deutlich, dass es keine theologischen Gründe gebe, die Glieder der anderen Konfession vom Abendmahl auszuschließen. Zehn Jahre lang habe man an der Studie gearbeitet, sagte die Professorin für Ökumenische Theologie, Dorothea Sattler, bei der Vorstellung. Dass am Ende der Arbeit ein gemeinsames Votum für eine wechselseitige Teilnahme stehe, sei nicht selbstverständlich gewesen. Sattler ist die katholische Leiterin des Arbeitskreises. «Wir formulieren eine Möglichkeit für eine gemeinsame Abendmahlspraxis und hoffen, dass diese bald Wirklichkeit wird», sagte der Tübinger Kirchenhistoriker Volker Leppin, der evangelische Leiter des Arbeitskreises. Bislang hat der Text keine bindende Kraft.
Ein wesentlicher Grund für die Kirchentrennung ist das Ämterverständnis. «Die Unterschiede im Verständnis des ordinierten Amtes reichen nicht so weit, dass von katholischer Seite bestritten werden müsste, dass das evangelische ordinierte Amt gültig ist», sagte Volker Leppin. Damit sei auch ein gemeinsames Abendmahl möglich.
Im Arbeitskreis habe sich die Auffassung durchgesetzt, dass nicht die handelnden Geistlichen im Zentrum der Feier stünden, sondern Jesus Christus als der Einladende. Fragen des Amtsverständnisses seien dagegen nachrangig. Für Evangelische wie für Katholiken könne der Text allerdings auch «eine Zumutung» bedeuten, sagte der Kirchenhistoriker. Evangelische müssten beispielsweise aushalten, dass in einer katholischen Messe für Bischof und Papst Fürbitte gehalten wird. Somit werde die Frage der Teilnahme noch stärker zu einer Gewissensentscheidung der einzelnen Gläubigen.
(epd)

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Online-Redaktion

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