EKD, VELKD, UEK: Synoden tagen parallel
Kirchliche Kürzel erklärt

Foto: epd-bild/Hanno Gutmann

Wenn die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vom 6. bis 9. November in Magdeburg zusammenkommt, tagen zeitgleich die Synoden der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Union evangelischer Kirchen in Deutschland (UEK).

Während unter dem Dach der EKD insgesamt 20 deutsche Landeskirchen zusammengeschlossen sind, agieren VELKD und UEK als konfessionelle Bünde innerhalb der EKD. In der VELKD sind sieben lutherische Landeskirchen mit zusammen rund 8,2 Millionen Gläubigen verbunden. Zwei dieser Landeskirchen sind Gastkirchen in der VELKD.

Die UEK wird von zwölf Landeskirchen gebildet, zu denen über 10 Millionen Christen gehören. Drei Landeskirchen sind Gastkirchen in der UEK. Diese überwiegend unierten Kirchen gingen aus dem Zusammenschluss reformierter und lutherischer Kirchen im 19. Jahrhundert in Preußen und anderen deutschen Ländern hervor.

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ist als einzige Landeskirche in Deutschland Mitglied in beiden Bünden. Hingegen ist die Evangelisch-Lutherische Kirche in Sachsen nur Mitglied in der VELKD. Die Evangelische Kirche Anhalts ist Mitglied in der UEK.

Seit einigen Jahren verzahnen die EKD und die beiden konfessionellen Zusammenschlüsse ihre Organe und Dienststellen miteinander, um Kräfte zu bündeln und Doppelstrukturen zu vermeiden. Das sogenannte Verbindungsmodell wurde 2007 wirksam.

Seit 2009 tagen die Kirchenparlamente von Lutheranern und Unierten sowie die EKD-Synode jeweils örtlich und zeitlich verbunden sowie personell verzahnt. Auf der Synode 2016 stimmten die Delegierten auch für die Zusammenführung der drei Kirchenämter in Hannover. Das soll zu einer Vertiefung der gemeinsamen theologischen Arbeit und zu einer stärkeren evangelischen Profilierung führen, ohne die Bekenntnisunterschiede zwischen lutherischen, reformierten und unierten Christen in Deutschland zu verwischen. Die Zusammenarbeit wurde unter anderem in den Bereichen Theologie, Liturgie und Ökumene sowie in Rechtsfragen vereinbart.

(red/epd)

Autor:

Online-Redaktion

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