AfD-Verbotsverfahren
Bischof Kramer zurückhaltend

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Hannover (epd). Der mitteldeutsche Bischof Friedrich Kramer äußert sich zurückhaltend zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. „Ich finde den Ansatz, das politisch zu lösen, besser“, sagte Kramer, der auch Friedensbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, beim evangelischen Kirchentag in Hannover. Ob ein Verbotsverfahren sinnvoll ist, müssten die zuständigen Institutionen entscheiden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit Freitag als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein, wegen der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei. Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht.
Der leitende Geistliche der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Kramer, sagte, bei den AfD-Anhängern werde das Gutachten wenig zum Nachdenken anregen, sondern eher Solidarisierungen auslösen. In Ostdeutschland werde geraunt, der Verfassungsschutz sei „wie die Stasi“, sagte Kramer bei einem Interview auf dem „Roten Sofa“ der evangelischen Publizistik.
Autor:Online-Redaktion |
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