Der Reichstag in Speyer
Ein Kompromiss mit Folgen

"Reichsabschied": Abschlussdokument des Reichstages von 1526 | Foto: epd-bild/BSB München
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Der deutsche Kaiser stand unter Druck. Die osmanischen Truppen rückten im Jahr 1526 durch das ungarische Königreich immer weiter auf das Reichsgebiet vor. Karl V. brauchte die Hilfe seiner Fürsten und Reichsstädte, der sogenannten Reichsstände.

Von Alexander Lang

Doch in der Religionsfrage lag der katholische Herrscher mit ihnen über Kreuz. Einige förderten die Reformation, die Ausbreitung des neuen evangelischen Glaubens. Der Kaiser berief in Speyer vom 25. Juni bis zum 27. August 1526 – vor 500 Jahren – einen Reichstag ein, der in Glaubensfragen einen folgenreichen Kompromiss erzielte: Die Reichsstände erhielten vorläufig das Recht, selbst über die Religionszugehörigkeit in ihren Gebieten zu entscheiden.

Der Reichstag beschloss, dass ein Landesherr in Glaubensfragen so leben und regieren dürfe, «wie er es vor Gott und dem Kaiser» verantworten könne. So steht es im «Reichsabschied», dem Abschlussdokument der Versammlung. Die Entscheidung in der Domstadt am Rhein sei «ein Schlüsselmoment in der Reformationsgeschichte», urteilt der Heidelberger Kirchenhistoriker Christoph Strohm. Erstmals seien die als «Ketzer» bekämpften Evangelischen im Heiligen Römischen Reich toleriert worden, und die Reformation habe sich in der Folge schnell weiter aus-gebreitet.

Dies war absolut nicht im Sinne des habsburgischen Kaisers, der sich auf dem Reichstag von seinem Bruder Ferdinand I., dem Erzherzog von Österreich, vertreten ließ. Fünf Jahre zuvor hatte Karl V. auf dem Wormser Reichstag von 1521 die Reichsacht gegen den Reformator Martin Luther verhängt. Die Verbreitung des evangelischen Glaubens sollte eingedämmt werden, und Luther war «vogelfrei»: Jedermann durfte ihn laut dem «Wormser Edikt» einkerkern oder töten, die Lektüre und Verbreitung seiner Schriften wurde verboten. Dagegen richtete sich der Widerstand der lutherischen Reichsstände.

Auf dem Speyerer Reichstag forderte Ferdinand I. in der «Türkengefahr» militärische Unterstützung für die Ungarn. Doch Philipp I. von Hessen und Kurfürst Johann von Sachsen wollten zuerst religionspolitische Fragen klären. Ausführlich befasste man sich mit den zwölf Artikeln der Bauernschaft von 1525. Das Manifest des Bauernkriegs forderte unter anderem die freie Pfarrerwahl und ein Ende der Leibeigenschaft. Der reformatorische Geist der Glaubens- und Gewissensfreiheit war in der Welt, sagt Strohm.

Der geschwächte Kaiser wies seinen Bruder an, einen Kompromiss zu schließen. Die Umsetzung des «Wormser Edikts» wurde den Reichsständen bis zu einem künftigen Konzil selbst überlassen – es war nur noch in den katholischen Territorien wirksam. Die Landesherren konnten nun die Reformation in ihrem Bereich offiziell einführen, erklärt Strohm. Der Grundstein für die spätere Bildung von evangelischen Landeskirchen war damit gelegt.

Drei Jahre später, auf dem zweiten Reichstag zu Speyer von 1529, versuchte Kaiser Karl V., das «Wormser Edikt» wieder vollständig in Kraft zu setzen und damit die Reformation zu stoppen. Gegen den Mehrheitsbeschluss der Katholiken erhoben die evangelischen Reichsstände Widerspruch. Sie erklärten, dass sie in Glaubensfragen allein ihrem Gewissen folgten. Diese «Protestation» (protestatio) verlieh den Anhängern der Reformation den Namen Protestanten.

Die Beschlüsse der beiden Speyerer Reichstage von 1526 und 1529 waren damit richtungsweisend für den weiteren Verlauf der konfessionellen Streitigkeiten im 16. Jahrhundert.

(epd)

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