AfD ist «gesichert rechtsextremistisch»
Das sind die Folgen

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Nach jahrelanger Prüfung stuft der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Damit gilt erstmals die gesamte Partei als verfassungsfeindlich. Was bedeutet das für die AfD-Mitglieder und ein mögliches Verbotsverfahren?

Von Lena Köpsell (epd)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Doch was bedeutet das und welche Konsequenzen hat die Einstufung für AfD-Mitglieder? Ein Überblick.

Was bedeutet «gesichert rechtsextremistisch»?

Der Verfassungsschutz, der deutsche Inlandsgeheimdienst, ordnet mögliche Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen in drei Kategorien ein: Prüffall, Verdachtsfall und gesichert extremistische Bestrebung.
Bei der dritten Stufe gilt der Verdacht als erhärtet, sodass aus Sicht der Behörde keine Zweifel mehr an der Verfassungsfeindlichkeit bestehen. Wie auch bei Verdachtsfällen ist der Verfassungsschutz gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren.

Welche Konsequenzen hat die neue Einstufung für die AfD?

Die unmittelbaren Rechtsfolgen sind begrenzt. Der Verfassungsschutz darf nun zusätzliche Überwachungsmittel wie das Abhören von Telefonaten oder das Gewinnen von Informanten einsetzen. «Für Parteimitglieder im öffentlichen Dienst, etwa Lehrkräfte, hat die Entscheidung zunächst keine direkten Konsequenzen», erklärt der Bochumer Verfassungsrechtler Stefan Huster dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die AfD-Mitgliedschaft allein genüge nicht für dienstrechtliche Maßnahmen - solche Entscheidungen erfolgten im Einzelfall. «Mit der neuen Bewertung lässt sich ein möglicher Amtsentzug oder eine Kündigung jedoch unter Umständen leichter begründen», gibt Huster zu bedenken.

Welche Bedeutung hat das für ein mögliches Parteiverbot?

«Die Einschätzung des Verfassungsschutzes dürfte all jene stärken, die ein AfD-Verbotsverfahren befürworten», sagt Huster, der den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Ruhr-Universität Bochum innehat. Ob das Bundesverfassungsgericht dieser Bewertung folge, sei allerdings offen. Das Gericht prüfe eigenständig, ob die vorliegenden Erkenntnisse ausreichten. «Für ein Parteiverbot reicht es nicht, dass eine Partei extremistische Positionen vertritt - sie muss aktiv und aggressiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen und diese konkret gefährden», betont Huster.

Podium Beziehungsstatus Religion und Migration am Samstag beim 39. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hannover.  | Foto: epd-bild/Paul-Philipp Braun
  • Podium Beziehungsstatus Religion und Migration am Samstag beim 39. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hannover.
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Kann sich die AfD gegen die Einstufung wehren?

Die AfD kann laut Huster juristisch gegen die Einstufung vorgehen.
Zuständig wären dann die Verwaltungsgerichte. Die Bundessprecher der Partei, Tino Chrupalla und Alice Weidel, haben bereits juristische Schritte angekündigt. Gegen die Einstufung der Bundespartei als «Verdachtsfall» hat die AfD bereits in der Vergangenheit geklagt - ohne Erfolg.

Welche politischen Folgen sind denkbar?

Huster sieht zwei Möglichkeiten: «Entweder fühlen sich die Anhänger der Partei noch mehr bestätigt in ihrem Vorbehalten gegen die sogenannten Altparteien und das politische Establishment oder sie lassen sich davon beeindrucken und wollen doch nicht so weit gehen, eine gesichert rechtsextremistische Partei zu unterstützen.» Natürlich gebe es die harten Überzeugungstäter unter den AfD-Wählern, aber auch einige, die nicht gleich den ganzen Rechtsstaat abschaffen wollten.

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