Arbeitsrecht: Wozu der Europäische Gerichtshof die Kirchen herausfordert
Profilschärfung ist angesagt

Der Fall beschäftigt seit zehn Jahren die Gerichte:

Von Harald Krille

Nach der Scheidung von seiner Frau heiratete im Jahr 2008 der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses erneut – und erhielt postwendend die Kündigung. Denn mit der aus katholischer Sicht illegitimen zweiten Ehe habe er gegen seine Loyalitätspflichten gegenüber dem Arbeitgeber verstoßen. Seiner Kündigungsschutzklage wurde allerdings bis hinauf zum Bundesarbeitsgericht stattgegeben. Doch das von Kirchenseite angerufene Bundesverfassungsgericht hob das Urteil auf, da es das grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zu wenig berücksichtigt habe. Und so landete der Fall letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). ...


Sie möchten mehr erfahren? Den kompletten Artikel finden Sie im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe der Mitteldeutschen Kirchenzeitung „Glaube + Heimat“ (Nr. 38), erhältlich im Abonnement, in ausgewählten Buchhandlungen und Kirchen.

Autor:

Online-Redaktion

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

29 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.