Sachsen-Anhalt
Bestattungsgesetz soll liberalisiert werden

Foto: picxabay/fietzfotos

Magdeburg (kna) Sachsen-Anhalt plant eine bundesweit einzigartige Liberalisierung des Bestattungsgesetzes. Der Änderungsantrag, auf den sich die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und FDP verständigt haben, sieht unter anderem vor, dass Asche der verstorbenen Person zur "würdevollen Nutzung in Erinnerungsstücken" verwendet werden darf.  Solche Erinnerungsstücke sind etwa in Form eines sogenannten Gedenkdiamanten möglich. Das ist bislang in Deutschland nicht erlaubt.

Der Landtagsausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung machte am Mittwoch in Magdeburg den Weg für die Reform des Bestattungsgesetzes frei. Der Antrag der Koalition für die Gesetzesnovelle geht nun in die weiteren Ausschussberatungen. Eine Verabschiedung im Landtag wird für den Herbst angestrebt, wie die SPD-Landtagsfraktion mitteilte. Die Reform des Bestattungsgesetzes zieht sich bereits länger hin: Schon im Mai 2023 hatte die Landesregierung eine Gesetzesnovelle dazu auf den Weg gebracht.

Keine Sargpflicht mehr

Laut aktuellem Gesetzesentwurf ist die Entnahme von maximal fünf Gramm der Totenasche für Erinnerungsstücke an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die verstorbene Person muss ihren letzten Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt gehabt haben und zu Lebzeiten einer Ascheentnahme durch schriftliche Verfügung nicht widersprochen haben. Das mit der Einäscherung beauftragte Krematorium ist für die Prüfung der Voraussetzungen und die Entnahme der Asche verantwortlich.

Die katholische Kirche lehnt den Vorstoß zur Ascheentnahme ab. Der Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, Stephan Rether, sagte auf Anfrage: "Ich sehe da dringenden Änderungsbedarf bei den Forderungen der Koalitionsfraktionen." Das berühre den Kernbestand der postmortalen Menschenwürde, so Rether.

Ferner sieht der Antrag eine Aufhebung der Sargpflicht vor. Wer aus religiösen Gründen - wie etwa Muslime oder Juden - auf einen Sarg verzichten und nur in einem Tuch bestattet werden möchte, soll künftig die Möglichkeit dazu erhalten. Die Durchführung bleibt an klare Vorgaben gebunden. Die Kommunen können dafür spezielle Grabfelder vorsehen, der Transport erfolgt weiterhin im geschlossenen Sarg bis zur Grabstätte. In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt sind Ausnahmen von der Sargpflicht inzwischen zugelassen.

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Online-Redaktion

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