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Positionen des Bundestags
Ringen um Sterbehilfe-Gesetz
Es sind deutliche Sätze des Bundesverfassungsgerichts, die dem Gesetzgeber seit nunmehr einem Jahr Kopfzerbrechen bescheren. «Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen», urteilten damals die Karlsruher Richter. Von Corinna Buschow Der zweite folgenreiche Satz daraus: «Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.» Damit kippte das...