Was gilt wo?
Aktuelle Gottesdienst-Regelungen in der EKM

Foto: G+H

Durchblick: Über vier Bundesländer mit zwei Enklaven (Kirchengebiete aus Niedersachsen und Hessen) erstreckt sich das Gebiet der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM).  welche Regelungen für Gottesdienste im Lockdown bis zum 14. Februar gelten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Die Corona-Auflagen für die Kirchengemeinden auf dem  werden teilweise gelockert. Das Landesverwaltungsamt Weimar habe für Thüringen eine generelle Erlaubnis für die Feier von Gottesdiensten erteilt, sagte ein Kirchensprecher am Montag in Erfurt. Damit entfalle die Pflicht, Gottesdienste mit einer Teilnehmerzahl von mehr als zehn Personen bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen.

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In einer Übersicht haben wir die wichtigsten Regelungen für Gottesdienste im Lockdown bis zum 14. Februar zusammengefasst.

Die Entscheidung sei nach Verhandlungen der Landesbehörde mit Vertretern der Kirchen getroffen worden, sagte der Sprecher. Ungeachtet dieser Entscheidung gelte die aktuelle Rundverfügung der Landeskirche, wonach ab einer Sieben-Tages-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner von über 200 nur 25 Personen bei einem Gottesdienst zugelassen seien und bei einer Inzidenz von über 300 die Besucherzahl auf zehn begrenzt bleibe. Darüber hinaus könnten die Kommunen zusätzliche Einschränkungen je nach Infektionslage verfügen. Diese Regelungen der Landkreise oder kreisfreien Städte gehen laut EKM den generellen Vereinbarungen vor.

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Online-Redaktion

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