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Ruhe auf dem Sonntagsschiff

Foto: Foto: Jan Arndt

Ich finde, was seit 1705 Jahren hält, kann so schlecht nicht sein. Erstmals verbrieft ist die Sonntagsruhe in einem Schriftstück mit Datum vom 3. März 321, das Konstantin der Große an den römischen Stadtpräfekten Helpidius sandte.

Von Uwe Kraus

Wir wissen nicht, wie christlich grundiert der Erlass war, doch Konstantins Wort gilt bis heute.
Im Geiste der Work-Life-balancierenden Jünger wird das gesellschaftliche Stoppzeichen aber immer öfter überfahren und aus dem Sonntagsruhe-Artikel 140 des Grundgesetzes bröckeln mehr und mehr Buchstaben heraus. Okay, die Bauern sollten bei Saat- und Pflege-Wetter nicht die Hände in den Schoß legen, nur weil Tag des Herrn ist.

Die Lautstärke der Sonntagsruhe-Debatte pegelt sich ständig neu ein. So will unterdessen fast jeder das ausschöpfen, was zunehmend möglich wird. Der Wunsch nach einer Verfügbarkeit rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche, ob in Supermärkten oder bei Antragsstellen, besteht.

Doch er birgt die Gefahr, dass der Alltagsplan aus dem Wochenrahmen quillt – obwohl Vier-Tage-Job, Handy-Kalender und Kühltechnik das Leben schon leichter machen als zu Konstantins Zeiten.

Unser Geld können wir nur einmal ausgeben. Ob es gerade am Sonntag in der Kasse klingeln muss, bezweifele ich. An dem Tag sollte nur das Geld der Kollekte rascheln – oder das Eisgeld beim Sonntagsspaziergang.

Autor:

Uwe Kraus

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