Einbruch bei Kirchensteuer geringer als befürchtet
Doppelhaushalt 2022/2023 verabschiedet

Torte: Die Synodalen bekamen die Finanzen auch als Tortengrafik präsentiert. | Foto: Martin Hanusch
  • Torte: Die Synodalen bekamen die Finanzen auch als Tortengrafik präsentiert.
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Die EKM sieht sich für die finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre gewappnet.

Von Dirk Löhr

„Eine anhaltende Rezession mit all den Folgen für die ganze Gesellschaft, die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und damit auch für die Kirchensteuer ist bislang in der befürchteten Schärfe ausgeblieben“, sagte Finanzdezernent Stefan Große in seinem Bericht an die Landessynode. Mittelfristig bewege sich die EKM angesichts der anhaltenden Debatte um die sogenannten Staatsleistungen und sinkender Zuschüsse aus den westlichen Landeskirchen dennoch in unsicherem Fahrwasser.

Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie seien bisher besser überstanden worden als befürchtet. 2020 hätten die Mindereinnahmen aus der Kirchensteuer im Vergleich zum Vorjahr 1,6 Millionen Euro (minus 1,55 Prozent) betragen, erklärte Große. 2022 soll beim Kirchensteueraufkommen der Vor-Coronawert von 109 Millionen Euro wieder erreicht und 2023 mit 113 Millionen Euro überschritten werden.

Allerdings müsse die Landeskirche mit weniger Zuschüssen aus der Umlage der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) rechnen. Die Unterstützung der westlichen Geber-Kirchen gehe für die EKM von etwa 53 Millionen Euro 2021 auf 47,5 Millionen Euro 2024 zurück. Für die Zeit danach sei noch keine Einigung gefunden. „Für unsere Kirche schafft das Übergangsmodell zumindest bis 2025 Planungssicherheit, markiert aber auch Handlungsbedarf“, erklärte der Oberkirchenrat.

Der Finanzausgleich innerhalb der EKD macht nach Großes Etat-Entwurf etwa ein Viertel der Plansumme für den Doppelhaushalt 2022/23 aus. Auf eine ähnliche Größenordnung kommen die Staatsleistungen. Sie steigen von 44,8 Millionen Euro im nächsten Jahr auf 45,3 Millionen Euro 2023.

Von der Plansumme in Höhe von 206,5 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2022 (2023: 209,6 Millionen Euro) sollen den Kirchengemeinden 44,6, den Kirchenkreisen 90,6 und der Landeskirche 69,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für die Partnerschafts- und Entwicklungsarbeit seien 2,2 Millionen Euro reserviert.
(epd)

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