Blickpunkt
Jurist Martin Rehborn
Kirchen haben als Tendenzbetriebe Sonderrechte
Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm zum Abtreibungsverbot im «Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus» hat eine Debatte über kirchliche Rechte ausgelöst. Der Dortmunder Jurist und Lehrbeauftragte für Gesundheitsrecht, Martin Rehborn, erläutert im Gespräch mit Holger Spierig, dass Kirchen Sonderrechte haben. Diese müssten sich nicht automatisch im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Nach dem Urteil darf das Klinikum dem Chefarzt und Gynäkologen Joachim Volz Abtreibungen untersagen....