Impfen ist Nächstenliebe

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Blickpunkt
Am 16. März gilt in der Pflege und in Krankenhäusern eine Impfpflicht. | Foto: epd-bild/Friedrich Stark

Corona
«Für die Sozialträger ist das sehr ungünstig»

Es sind nur noch wenige Tage, bis die Krankenhäuser und Pflegeheime den Behörden nachweisen müssen, dass ihre Angestellten gegen Corona geimpft sind. Unklar ist, ob ungeimpfte Beschäftigte nach dem 16. März weiter ihrer Arbeit nachgehen können. Von Markus Jantzer (epd) Bei allem Verdruss über die spezielle Corona-Impfpflicht für die Sozial- und Gesundheitsbranche empfehlen die großen Wohlfahrtsverbände ihren Einrichtungen, der gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen. Arbeitgeber, die den...

  • 09.03.22
  • 26× gelesen
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