Kommentar
Missbrauch

Von Mirjam Petermann

Ich frage mich, was ein Pfarrer all die Jahre gepredigt haben muss, der rechtskräftig für begangenen sexuellen Missbrauch verurteilt wurde. Und dann, und das ist genauso schlimm, seine Schuld nicht einsieht. Beim Weimarer Verwaltungsgericht liegt derzeit der Fall eines Pfarrers im Ruhestand, gegen den die EKM 2012 ein Disziplinarverfahren einleitete. Ihm wurde sexueller Missbrauch in den Jahren 1973 bis 1978 in der Kirchengemeinde Bad Lauchstädt im Kirchenkreis Merseburg vorgeworfen.
Der Fall war daraufhin von der EKD-Disziplinarkammer entschieden worden, wogegen der Beschuldigte Berufung einlegte. In letzter Instanz wies der EKD-Disziplinargerichts-hof im Juni 2017 die Berufung zurück. Der Mann darf damit nicht mehr als Pfarrer tätig sein, verlor seine Ordinationsrechte und erhält aus kirchlichen Mitteln kein Ruhestands-geld mehr.  Doch beließ der Pfarrer es nicht dabei, sondern legte indes Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Dies ist aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Justizgewährungsanspruches trotz des rechtskräftigen Abschlusses des kirchengerichtlichen Verfahrens möglich. Hier kann jedoch nur geprüft werden, ob bei der Entscheidung der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt oder gegen das Willkür-verbot verstoßen wurde.
Ich kann und will es mir gar nicht vorstellen, wie die Betroffenen das Handeln und im Gegensatz dazu das Reden und Auftreten des Täters in der Gemeinde empfunden haben müssen. Sich dem emotional zu stellen ist keine leichte Herausforderung. Auf der EKD-Synode forderte die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs Kirchenleitende jedoch genau dazu auf. Sexualisierte Gewalt löse den menschlichen Reflex aus, sich damit nicht befassen zu wollen: »Aber diesen Widerstand zu überwinden ist unabdingbar.«

Autor:

Online-Redaktion

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