Im Wortlaut
Das Nicäische Glaubensbekenntnis

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Die evangelische Kirche kennt unterschiedliche Bekenntnisse, die zentrale Glaubensinhalte zusammenfassen. Neben dem Apostolischen Glaubensbekenntnis, das in jedem Gottesdienst gesprochen wird, gibt es auch das Glaubensbekenntnis von Nizäa-Konstantinopel.
Es gilt als das ökumenische Bekenntnis und wird an hohen Feiertagen im Gottesdienst gesprochen. Im Zentrum des Textes steht die Dreieinigkeit Gottes, der sich in drei Gestalten zeigt: als Vater, Sohn und Heiliger Geist.
Wir glauben an den einen Gott,
den Vater,
den Allmächtigen,
der alles geschaffen hat,
Himmel und Erde,
die sichtbare und die unsichtbare Welt.
Und an den einen Herrn Jesus Christus,
Gottes eingeborenen Sohn,
aus dem Vater geboren vor aller Zeit:
Gott von Gott,
Licht vom Licht,
wahrer Gott vom wahren Gott,
gezeugt, nicht geschaffen,
eines Wesens mit dem Vater;
durch ihn ist alles geschaffen.
Für uns Menschen und zu unserm Heil ist er vom Himmel gekommen,
hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist
von der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden.
Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus,
hat gelitten und ist begraben worden,
ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift
und aufgefahren in den Himmel.
Er sitzt zur Rechten des Vaters
und wird wiederkommen in Herrlichkeit,
zu richten die Lebenden und die Toten;
seiner Herrschaft wird kein Ende sein.
Wir glauben an den Heiligen Geist,
der Herr ist und lebendig macht,
der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht,
der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird,
der gesprochen hat durch die Propheten,
und die eine, heilige, christliche und apostolische Kirche.
Wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden.
Wir erwarten die Auferstehung der Toten
und das Leben der kommenden Welt.
Amen.
(Quelle: ekd.de)
Das Konzil von Nizäa
Anders als Juden und Muslime glauben Christen an Jesus als Sohn Gottes. Was das bedeutet, war anfangs lange umstritten. Um den Streit zu beenden, rief ein Kaiser die Kirchenführer zusammen. Das Ergebnis gilt bis heute.
Das Konzil von Nizäa im Jahr 325 war die erste allgemeine Kirchenversammlung, die dogmatische und kirchenrechtliche Fragen verbindlich entschied. Es wurde vom römischen Kaiser Konstantin einberufen, um theologische Streitigkeiten in der christlichen Kirche zu beenden, die er zur Staatsreligion gemacht hatte. Das in Nizäa (heute: Iznik/Türkei) festgelegte Glaubensbekenntnis ist die bis heute verbindliche Grundlage des Credos fast aller christlichen Kirchen und Konfessionen.
Im Kern geht es um den Glauben, dass Jesus Christus ganz Mensch und zugleich ganz Gott ist. Dies fassten die in Nizäa versammelten Bischöfe und Theologen in dem griechischen Wort "homoousios" (wesensgleich) zusammen. Die Lehre des Priesters Arius, wonach Jesus bloß ein Geschöpf Gottes gewesen sei, wiesen sie als Irrlehre zurück. Nach dem Konzil von Nizäa wurden alle von der Nizäa-Formel abweichenden Ideen allmählich zurückgedrängt. Die bis heute für die Christen gültige Lehre von der Dreifaltigkeit - ein Gott in den drei Personen Vater, Sohn und Geist - setzte sich durch.
Neben dieser dogmatischen Kernfrage beschloss das Konzil von Nizäa unter anderem Regeln zur Ehelosigkeit der Kleriker und für einen gemeinsamen Ostertermin aller Christen. Dieser Beschluss wirkte mehr als tausend Jahre lang einheitsstiftend. Er basierte auf dem damals noch in West und Ost
akzeptierten Julianischen Kalender, der im Westen jedoch später durch den Gregorianischen ersetzt wurde. Seither fallen die Osterdaten in den Kirchen des Ostens und des Westens meist auseinander.(kna)
Autor:Online-Redaktion |
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