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Kirche als Arbeitgeberin
EuGH: Kirchenaustritt kein Kündigungsgrund
Wer als Beschäftigter einer kirchlichen Einrichtung aus der Kirche austritt, darf deshalb nicht automatisch den Job verlieren. Der Europäische Gerichtshof balanciert den Diskriminierungsschutz sowie das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen aus. Von Marlene Brey Luxemburg (epd). Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht allein deshalb kündigen, weil sie aus der Kirche ausgetreten ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Eine solche...