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Gerichtsurteil
Kopftuch-Verbot für Flughafenpersonal unbegründet
Erfurt (KNA) Das Bundesarbeitsgericht sieht keinen Grund für ein Kopftuch-Verbot für Mitarbeiterinnen der Sicherheitskontrolle an Flughäfen. Für diese Mitarbeiterinnen gelte kein Neutralitätsgebot, so das Gericht am Donnerstag in Erfurt. Es bestätigte in seiner Entscheidung die Verurteilung einer Sicherheitsfirma, die Passagier- und Gepäckkontrollen an Flughäfen abwickelt. Das Unternehmen unterlag in erster Instanz am Arbeitsgericht Hamburg einer Muslimin, die sich 2023 bei der Firma am...