Gerichtsurteil
Christliches Menschenbild ist kein Befangenheitsgrund
Die Rechtsprechung muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main das christliche Menschenbild als Hintergrund der Grundrechte berücksichtigen. Frankfurt a.M. (epd). Ein Richter darf sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main auf das christliche Menschenbild berufen. Dies begründe keine Befangenheit, gab das OLG bekannt (AZ: 2 U 174/24). In dem Streitfall um eine ausstehende Miete eines Verstorbenen hatte der Richter einen Vergleich...