Bischof Feige: Ein glücklicher Moment

Gemeinsames Abendmahl: Die katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) beschließt eine Orientierungshilfe zur Eucharistie für konfessionsverschiedene Paare.

Von Benjamin Lassiwe

Es ist ein Durchbruch für die Ökumene: Evangelische Ehepartner von Katholiken dürfen künftig im streng geregelten Ausnahmefall an der katholischen Eucharistiefeier teilnehmen. Dazu soll in den nächsten Wochen eine »Orientierungshilfe« veröffentlicht werden.
»Die Orientierungshilfe geht davon aus, dass in konfessionsverschiedenen Ehen im Einzelfall der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass es eine Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen könnte, ihn nicht stillen zu dürfen«, heißt es in einer Mitteilung der Bischofskonferenz. Voraussetzung sei das »Bejahen des Glaubens der katholischen Kirche« sowie der Wunsch, eine »schwere geistliche Notlage« beenden zu wollen. Dabei wurde das katholische Kirchenrecht nicht geändert, sondern nur anders ausgelegt: Bisher war es nicht erlaubt, dass Protestanten am Altar die Hostie erhielten. Wenn also ein katholisch erzogenes Kind aus einer Ehe einer Lutheranerin mit einem Katholiken zur katholischen Erstkommunion ging, musste die Mutter in der Kirchenbank sitzen bleiben.
Ausnahmen galten nur, wenn etwa in Todesgefahr kein evangelischer Seelsorger erreichbar war. Künftig ist auch eine »geistliche Notlage« eine gültige Ausnahme. »Es ist ein Weg für Einzelfälle, es geht nicht um generelle Lösungen«, sagte der DBK-Vorsitzende Reinhard Kardinal Marx. Wie Marx betonte, sei das Dokument mit sehr großer Mehrheit, aber nicht einstimmig verabschiedet worden.
Doch wie evangelisch ist eigentlich jemand, der den Glauben der katholischen Kirche bejaht? Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Heinrich Bedford-Strohm, sagte der Kirchenzeitung: »Für Menschen, die nicht nur ihren Glauben an Jesus Christus, sondern auch ihr Leben miteinander teilen, stellt das eine echte Erleichterung dar«, so Bedford-Strohm. Als evangelische Kirche hoffe man weiterhin dar­auf, dass eine Teilnahme katholischer Ehepartner auch am evangelischen Abendmahl möglich gemacht wird. Denn auch das ist nach katholischem Kirchenrecht derzeit verboten. Dagegen laden evangelische Gemeinden grundsätzlich alle getauften Christen zum Abendmahl ein.
Der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), der Schaumburg-Lippische Bischof Karl-Hinrich Manzke, begrüßte, dass die Bischofskonferenz in dieser Frage eine Entscheidung getroffen habe. »Es wird sich zeigen müssen, ob das über die bisherigen, schon seit 1993 geltenden Regelungen, die der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen seinerzeit erlassen hat, hinausgeht«, sagte Manzke. Wäre es nur die Anerkennung dieser Regeln, wäre dies ein »denkbar kleiner Schritt«.
Dagegen betonte der Vorsitzende der Ökumenekommission der DBK, der Magdeburger Bischof Gerhard Feige, bei einem Empfang zum 60. Geburtstag Manskes, der Beschluss der Bischofskonferenz sei »nach dem Reformationsgedenkjahr ein eminent wichtiger Schritt und ein glücklicher Moment für die Ökumene«. Es sei ein Signal an konfessionsverschiedene Eheleute, »dass wir ernst nehmen, wenn sie darunter leiden, ihr ganzes Leben zu teilen, aber am Tisch des Herrn getrennt zu sein«.
Für den Lutherischen Weltbund erklärte Generalsekretär Martin Junge, die Orientierungshilfe sei »ein hoffnungsvoller Schritt auf dem Weg zum gemeinsamen Abendmahl, zu dem uns unser Herr Jesus Christus einlädt«. Viele Kirchenmitglieder sehnten sich danach, die Eucharistie als konkreten Ausdruck der vollen Einheit an einem Tisch zu empfangen. »Wir sind dankbar für diese Entscheidung, welche im Geist einer pastoralen Ökumene getroffen wurde«, sagte die stellvertretende LWB-Generalsekretärin für ökumenische Beziehungen, Pfarrerin Kaisamari Hintikka.

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Online-Redaktion

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