Gesellschaft
Entwurf zu Selbstbestimmungsgesetz

Bundesjustizminister Marco Buschmann  | Foto: epd-bild/Christian Ditsch
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Berlin (epd) - Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht. Er ist seit Dienstag auf den Internetseiten der Ministerien zu finden. Buschmann äußerte sich überzeugt, dass der Entwurf eine Chance habe auf eine breite gesellschaftliche Zustimmung. Man werde die jahrzehntelange Diskriminierung transgeschlechtlicher Menschen hinter sich lassen. Paus erklärte, es werde eine einfache und einheitliche Regelung für die Änderung des Geschlechtseintrags geschaffen.

Erwachsenen soll die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich sein. Bislang muss darüber ein Gericht entscheiden. Zudem müssen zwei ärztliche Gutachten beigebracht werden, was von Betroffenen durch die intimen Befragungen als entwürdigend empfunden wird.

Werden die Pläne zum Gesetz, soll eine Geschlechtsänderung beim Standesamt künftig drei Monate nach der entsprechenden Erklärung wirksam werden. Ein erneuter Geschlechtswechsel ist möglich. Es gilt aber eine Sperrfrist von einem Jahr. Für Minderjährige bis 14 Jahren entscheiden die Eltern über den Geschlechtswechsel. Ältere Jugendliche können selbst entscheiden, brauchen aber die Zustimmung der Eltern. In Konfliktfällen soll ein Familiengericht entscheiden. Bevor der Entwurf im Bundeskabinett beschlossen und im Bundestag beraten wird, können nun die Verbände Stellung nehmen, die Betroffene vertreten oder fachlich gefragt sind.

In den vergangenen Jahren hatten Verfahren nach dem Transsexuellengesetz deutlich zugenommen. Laut Statistik des Bundesamts für Justiz gab es 2021 mehr als 3.200 Verfahren, 2013 waren es gut 1.400, 2008 rund 900.

Autor:

Katja Schmidtke

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