Kirchen
Bundesregierung startet Dialogprozess zum kirchlichen Arbeitsrecht

Im kirchlichen Arbeitsrecht unterscheiden sich einige Regelungen vom staatlichen Arbeitsrecht. Löhne und Gehälter werden dort über den sogenannten Dritten Weg zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ohne Streiks verhandelt.  | Foto: epd-bild / Norbert Neetz
  • Im kirchlichen Arbeitsrecht unterscheiden sich einige Regelungen vom staatlichen Arbeitsrecht. Löhne und Gehälter werden dort über den sogenannten Dritten Weg zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ohne Streiks verhandelt.
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Berlin (epd) - Das Bundesarbeitsministerium hat mit den Kirchen Gespräche über mögliche Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht begonnen. Wie eine Sprecherin des Ministeriums mitteilte, fand die Auftaktveranstaltung des sogenannten Dialogprozesses statt. An den Sitzungen nehmen nach ihren Angaben auch Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen sowie Vertreter und Vertreterinnen von Gewerkschaften teil.

Der Prozess solle dazu dienen, einen Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, hieß es. SPD, Grüne und FDP hatten darin die Absicht festgehalten, gemeinsam mit den Kirchen zu prüfen, «inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann». Verkündigungsnahe Tätigkeiten sollen dabei ausgenommen werden. Gemeint sind damit kirchliche Kernberufe wie Gemeindepfarrer, Krankenhausseelsorgerin oder Religionslehrer.

Im kirchlichen Arbeitsrecht unterscheiden sich einige Regelungen vom staatlichen Arbeitsrecht. Löhne und Gehälter werden dort über den sogenannten Dritten Weg zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ohne Streiks verhandelt. Zudem gibt es bei den individuellen Arbeitsrechten eigene Regelungen. Immer stärker umstritten ist dabei das Erfordernis einer Kirchenmitgliedschaft für Bewerberinnen und Bewerber für Stellen bei kirchlichen Trägern, die keine kirchliche Eigenheit sind - etwa in der Pflege, in Krankenhäusern, in der Buchhaltung oder Verwaltung.

Autor:

Katja Schmidtke

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