Martin Luthers Rechtfertigungslehre

Martin Luthers Lehre von der Rechtfertigung des »sündigen« Menschen vor Gott wurde vor fast 500 Jahren zum theologischen Ausgangspunkt der Kirchenspaltung in Europa.

Die Kernthese der Reformation, dass der Mensch sein Heil allein aus göttlicher Gnade gewinnen kann und nicht aufgrund eigener Verdienste, steht bis heute im Zentrum protestantischer Verkündigung.
Luther (1483–1546) hatte die seinerzeit herrschende Auffassung, der Mensch könne durch religiöse Leistungen wie Beten, Fasten und Ablass zahlen sein Verhältnis zu Gott in Ordnung bringen, radikal infrage gestellt. Er berief sich dabei auf den Apostel Paulus, der im Römerbrief schrieb, der Mensch werde nicht durch eigene »Werke«, sondern allein durch »Glauben« gerecht. Eigenes Handeln, Vermögen und Leistung sind demnach für den Wert eines Menschen nicht entscheidend. Auch der Glaube sei keine menschliche Leistung, betonen Theologen, sondern werde von Gott geschenkt.
Im Konzil von Trient (1545–1563) verwarf die katholische Kirche die aus ihrer Sicht »irrige Lehre von der Rechtfertigung«. Gute Werke und Leistungen, etwa Teilnahme an Gottesdienst, Wallfahrt, Beichte oder Abendmahl, trügen durchaus zum Seelenheil bei, hieß es. Die Rechtfertigungslehre bildete seit dem Konzil ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen evangelischer und katholischer Kirche. Eine Annäherung erfolgte erst Ende des 20. Jahrhunderts. Nach rund 30-jährigem Dialog hoben Lutheraner und Katholiken 1999 in einer Gemeinsamen Erklärung ihre früheren gegenseitigen Lehrverurteilungen auf. (epd)

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Kirchenzeitungsredaktion EKM Süd

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