DDR-Unrecht Aufarbeiten
Die in der DDR verfolgten Schülern nicht vergessen

In den nächsten Wochen werden im Bundestag die Gesetze zur Rehabilitierung der Opfer der SED-Diktatur novelliert. Das Bundeskabinett hat dazu eine Gesetzesvorlage vorgelegt. Entgegen der Forderungen der ostdeutschen Länder und des Bundesrates wurden dabei die sogenannten "verfolgten Schülern" nicht berücksichtigt. Im Einigungsvertrag wurde jedoch beschlossen, dass aus der rechtliche Feststellung des Unrechts ("Rehabilitierung") ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen resultiert. Dies ist inzwischen für die ca. 3.000 rehabilitierten verfolgten Schüler nicht mehr gegeben. Noch wenige Tage kann die Petition, die diesen Mißstand thematisiert mitgezeichnet werden (https://www.openpetition.de/petition/online/in-der-ddr-verfolgten-inzwischen-rehablitiert-schuelern-zugang-zu-leistungen-ermoeglichen). Es waren vor allem Schüler, die aus ihrem Glauben lebten und dabei in Konfikt mit dem Staat gerieten, deren Lebensweg schon früh mit Karrierehindernissen verbunden wurde. (Foto: Thomas Purschke)

Autor:

Christian Dietrich

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