Sexualisierte Gewalt
Neues Anerkennungsverfahren wird vorbereitet
- Nancy Janz, die Sprecherin des Beteiligungsforums Sexualisierte Gewalt (BeFo) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), informierte die EKD-Synodalen am 11. November 2025 in Dresden zum Sachstand. Das Anerkennungsverfahren für Betroffene sexualisierter Gewalt soll in der Evangelischen Kirche erneuert werden.
- Foto: epd-bild/Paul-Philipp Braun
- hochgeladen von Online-Redaktion
Berlin. Kirche und Diakonie in Mitteldeutschland wollen ihre bestehenden Standards und Prozesse zur Anerkennung von Betroffenen sexualisierter Gewalt gemäß der Richtlinie der EKD weiterentwickeln.
Während in sieben von zehn Verbünden bundesweit der Start bereits zum Jahresbeginn erfolgte, sollen die ostdeutschen Verbünde im Laufe des Jahres folgen.
Mit der Reform setzen EKD und Diakonie erstmals einen gemeinsamen Standard um. Ziel ist, die Verfahren transparenter, gerechter und stärker an den Erfahrungen der Betroffenen auszurichten.
Künftig entscheiden unabhängige, weisungsfreie Anerkennungskommissionen über die Anträge. Sie hören die Schilderungen der Betroffenen persönlich an und legen anschließend eine finanzielle Anerkennung fest. Diese orientiert sich an Urteilen deutscher Zivilgerichte. Zusätzlich können Betroffene eine einmalige Pauschalleistung von 15 000 Euro erhalten. Wer bereits eine Zahlung bekommen hat, kann einen erneuten Antrag stellen.
Dorothee Wüst, die Pfälzer Kirchenpräsidentin und Sprecherin der kirchlichen Beauftragten im Beteiligungsforum, sprach von einem „wichtigen Fortschritt für die Betroffenen“. Zugleich räumte sie ein, dass die gleichzeitige Einführung bundesweit ambitioniert war. Nun gehe es darum, auch in den östlichen Landeskirchen die neuen Standards schnell zu verankern.
red
Autor:Online-Redaktion |

Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.