Kirchentag im Gotteshaus

Public Viewing. Wie hier beim ökumenischen Gottesdienst in der Frankfurter Commerzbank-Arena 2014 vor dem WM-Fußballspiel Deutschland–Ghana können die Festgottesdienste in Kirchengemeinden übertragen werden. | Foto: epd-bild
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Fernsehübertragung in Kirchengemeinden

Kirchengemeinden können für die öffentliche Übertragung des Festgottesdienstes zum Abschluss der Kirchentage in Wittenberg am 28. Mai und für den Festgottesdienst am Reformationstag (31. Oktober) eine besondere Lizenz der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erwerben. Das teilte das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover mit. Die EKD hat mit der GEMA einen Spezialtarif ausgehandelt, der für Kirchengemeinden gelte, die im Rahmen öffentlicher Wiedergaben die Festgottesdienste im Mai und Oktober übertragen wollen.
Die Lizenz koste einmalig 30 Euro zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer und sei für beide Fernsehübertragungen gültig. Kirchliche Einrichtungen und Kirchengemeinden müssten die Fernsehübertragung lediglich bei der GEMA anmelden, hieß es. Die Anmeldung erfolge formlos per E-Mail.
Die Veranstalter werden gebeten, Name und Adresse der Kirchengemeinde und den Ort der Fernsehwiedergabe mit vollständiger Adresse in der E-Mail anzugeben. Der Sonder-Preis gelte unabhängig von den Zuschauerzahlen und ob nur ein oder beide Festgottesdienste übertragen werden.(G+H)
E-Mail: kontakt@gema.de

Autor:

Kirchenzeitungsredaktion EKM Süd

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