Gemeinsam zum Tisch des Herrn treten

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Konfessionsverschiedene Paare: Ausschluss vom Abendmahl ist schmerzhaft

Von Sabine Kuschel

In der evangelischen Kirche dürfen alle getauften Christen ohne Ausnahmen das Abendmahl empfangen. An der katholischen Eucharistiefeier hingegen können nur katholische Christen teilnehmen. Für viele konfessionsverschiedene Ehepaare eine unbefriedigende, wenn nicht gar eine schmerzhafte Situation. Seit vielen Jahren hoffen katholische wie evangelische Christen auf eine Änderung dieser Praxis.
Was ist der Hinderungsgrund? Katholische wie lutherische Christen glauben gemeinsam, dass Jesus Christus in, mit und unter Brot und Wein gegenwärtig ist. Während Martin Luther allerdings die Realpräsenz Jesu Christi im Abendmahl betont, wandeln sich nach katholischem Verständnis Brot und Wein in die »sakramentale Gegenwart« von Leib und Blut Christi, wenn der Priester die biblischen Abendmahlsworte spricht. Christi Gegenwart bleibt im Brot und Wein über den Gottesdienst hinaus bestehen. Deshalb werden übrig gebliebene geweihte und gewandelte Hostien im Tabernakel, einem kostbaren Behälter, aufbewahrt. Doch diese Differenzen – Realpräsenz und Wandlung – seien nicht das eigentliche Hemmnis für ein gemeinsames Abendmahl, erklärt Alexandra Mertens vom Netzwerk Ökumene – Konfessionsverbindende Paare und Familien in Deutschland, sondern »wer es reicht«. Nach katholischer Lehre ausnahmslos ein geweihter Priester. Die katholische Kirche leitet die Autorität ihrer Geistlichen durch eine ununterbrochene Folge von Bischofsweihen durch Handauflegung von der Zeit der biblischen Apostel bis heute ab. Und somit sind nicht katholisch getaufte Christen von der Eucharistie ausgeschlossen. Konfessionsverschiedene Ehepaare dürfen nicht gemeinsam zum Tisch des Herrn treten. Seit Langem hoffen sie auf eine Lösung, die diese Ausschlussregelung beendet. Bislang hoffen sie vergeblich, doch es gibt Ausnahmen.
Nach Gesprächen mit Geistlichen haben Alexandra und Christian Mertens aus Chemnitz – sie evangelisch, er katholisch – eine Einzelfalllösung gefunden. Beide Ehepartner nehmen gemeinsam am Abendmahl in der evangelischen Kirche und an der katholischen Eucharistiefeier teil. Als die beiden sich kennengelernt hatten, gingen sie jeweils in ihrer Kirche getrennt zum Abendmahl. Doch je mehr sich die Eheleute mit dem Thema ausei-
nandersetzten, umso mehr spürten sie: Es geht nicht. Ein Konfessionswechsel kommt für sie nicht in Frage. Das sei zwar ein Spagat, so Alexandra Mertens’ Erfahrung. Andernfalls aber würde immer die eine oder andere Konfession »runterfallen«. Das wollen beide nicht. Aus diesem Grund haben sie sich auch entschieden, den erstgeborenen Sohn evangelisch, die Tochter katholisch taufen zu lassen. Sodass in der Familie beide Konfessionen gleichberechtigt nebeneinander existieren. »Wir verstehen unsere Ehe als Hauskirche, als kleinste Zelle christlicher Gemeinschaft, in der es uns enorm wichtig ist, das Sakrament des Abendmahls/ der Eucharistie gemeinsam zu erhalten.«
Maria und Maurizio Alberti sind seit 1971 verheiratet und leben in Rom. Maria ist Deutsche, sie gehört der evangelisch-lutherischen Gemeinde in Rom an, ihr Mann ist Katholik. Die beiden Söhne sind katholisch getauft und erzogen. Da Italien überwiegend katholisch ist, wollte sie ihre Kinder nicht in eine Minderheitensituation bringen, so Maria Alberti. Die Schwierigkeiten im Blick auf ein gemeinsames Abendmahl kann sie allerdings nicht verstehen.
Ob Christus im Brot und Wein gegenwärtig ist oder sich zu Leib und Blut Christi wandelt, wenn der Priester die Abendmahlsworte spricht, sei für sie kein Unterschied. In der evangelischen Gemeinde in Rom seien grundsätzlich alle Christen – gleich welcher Konfession – zum Abendmahl eingeladen. Ihr Mann Maurizio nimmt gern am evangelischen Abendmahl teil, und wenn sie ihn zur Messe begleitet, treten sie ebenfalls gemeinsam zum Tisch des Herrn.

Autor:

Kirchenzeitungsredaktion EKM Süd

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