Wenn das Amt den Glauben prüft

In den Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge müssen christliche Konvertiten unter anderem die Gründe für ihren Glaubenswechsel darlegen und ihre Ernsthaftigkeit glaubhaft machen. | Foto: picture alliance
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Zum Christentum konvertierte Flüchtlinge werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf die Ernsthaftigkeit ihres Religionswechsels getestet. Mit teilweise äußerst zweifelhaften Methoden.

Von Benjamin Lassiwe

Wie heißen die beiden Söhne im Gleichnis vom verlorenen Sohn?« Pfarrer Gottfried Martens aus Berlin-Steglitz kann diese Frage nicht beantworten. Sein iranischer Täufling noch weniger. Denn in der Bibel werden die Namen der beiden Söhne überhaupt nicht erwähnt. Der Iraner allerdings könnte deswegen nun in seine Heimat abgeschoben werden. Denn weil er in seiner Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die kürzlich in Berlin stattfand, diese Frage nicht beantworten konnte, glaubte ihm das Amt nicht, dass er wirklich und aus voller Überzeugung zum christlichen Glauben konvertiert ist.
Ein Einzelfall? Mitnichten. Bei dem zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) gehörenden Pfarrer Martens häufen sich die Fälle von Konvertiten, die einen negativen Asylbescheid erhalten haben. »Und fast immer finden sich in den Anhörungsprotokollen Belege dafür, dass Anhörer, Dolmetscher und Entscheider, also alle mit dem jeweiligen Fall betrauten Personen, selbst überhaupt keine Ahnung von dem haben, wonach sie fragen«, sagt Martens.

Vom »Schweinefleischfest« bis zu Luthers Geburtsdatum
So verwechselte eine Anhörende das Apostolische Glaubensbekenntnis mit dem Vaterunser. Ein Dolmetscher übersetzte das Osterfest mit dem Begriff »Schweinefleischfest«. Und ein Konvertit scheiterte an der Frage nach dem Geburtstag Martin Luthers – den vermutlich die wenigsten lutherischen Christen in Deutschland auf Anhieb nennen können.
Rund 1 000 iranische und afghanische Flüchtlinge hat Martens in den letzten Jahren getauft. Alle erhielten einen mehrmonatigen Taufunterricht. Alle mussten am Ende eine Prüfung bestehen. Fast alle halten sich auch nach Jahren noch zur Gemeinde, besuchen die Gottesdienste. Den immer wieder erhobenen Vorwurf, die Menschen kämen nur zu ihm, um als Konvertiten ein Bleiberecht zu erhalten, weist Martens entschieden zurück. »Ich habe aber den Eindruck, dass es im BAMF mittlerweile die Maßgabe gibt, Konvertiten besonders streng zu beurteilen«, sagt Martens.
Und die Erfahrungen des Berliner Pfarrers sind kein Einzelfall. Auch in Bayern erleben Kirchenvertreter Ähnliches. Auf der vor Kurzem in Nürnberg tagenden Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Bayerns berichtete Oberkirchenrat Michael Martin nicht nur davon, dass sich in Bayern ebenfalls viele Flüchtlinge in der Landeskirche taufen ließen. Vielmehr führe auch dort das Bundesamt »Glaubensprüfungen« bei Flüchtlingen durch.
»Unbestritten ist: Die Taufe gehört zum Kernbereich kirchlichen Handelns«, sagte Martin vor der Synode. »Als solche ist sie einer staatlichen Überprüfung entzogen.« Aus kirchlicher Sicht halte man fest, dass Glaube mehr sei als die Ansammlung von Faktenwissen. Deshalb könne er überhaupt nicht überprüft werden.
Vor der Synode berichtete Martin davon, dass einem Täufling aus Bayreuth dazu geraten wurde, seinen Glauben bei einer Abschiebung in den Iran doch einfach zu verleugnen. »Es braucht wohl keine große Begründung dafür mehr, dass es so nicht geht«, sagte Martin.
In der anschließenden Debatte äußerte sich auch der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Heinrich Bedford-Strohm: »Als ich davon gehört habe, war ich entsetzt. Es kann keine Glaubensprüfung durch Menschen geben, die dazu keine Kompetenz haben, und es kann auch nicht angezweifelt werden, dass die Menschen, die von der Kirche getauft werden, aus ernsthaften Motiven getauft werden.« Ähnlich sieht das der Berliner Pfarrer Martens. »Es geht nicht nur um dumme Fragen, es geht hier um einen massiven Eingriff des BAMF in Fragen der kirchlichen Lehre.«
Auf Nachfrage wollte sich das BAMF nicht zu den konkret angesprochenen Fällen äußern. Ein Sprecher betonte jedoch, dass im Rahmen der persönlichen Anhörung die näheren Umstände des Glaubenswechsels geprüft würden. »Die Taufbescheinigung bestätigt, dass ein Glaubensübertritt stattgefunden hat, sie sagt aber nichts darüber aus, wie der Antragsteller seinen neuen Glauben bei Rückkehr in sein Heimatland voraussichtlich leben wird und welche Gefahren sich hieraus ergeben«, sagte der Sprecher. »Die Klärung dieser Frage ist Bestandteil der persönlichen Anhörung.«
Der Entscheider müsse beurteilen, ob der Glaubenswechsel des Antragstellers aus asyltaktischen Gründen oder aus echter Überzeugung erfolgt sei. »Das Bundesamt zweifelt aber den durch Taufbescheinigung nachgewiesenen Glaubenswechsel an sich nicht an«, so der Sprecher. Es werde generell unterstellt, dass eine sorgfältige Taufbegleitung vonseiten der christlichen Gemeinden erfolgt sei. Allerdings werde von einem Konvertiten durchaus erwartet, dass er ausführlich schildern könne, welche Beweggründe er für die Konversion hatte und welche Bedeutung die neue Religion für ihn persönlich habe.

Gespräche zwischen EKD und Bundesamt
Inzwischen ist die EKD wegen der umstrittenen »Glaubensprüfungen« mit dem Bundesamt im Gespräch. Das bestätigte der Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Martin Dutzmann, auf Nachfrage dieser Zeitung. »Es darf in so einem Verfahren kein ›Glaubensexamen‹ geben«, betont Dutzmann. Gefragt werden könne nur danach, wie der eigene Glaube praktiziert werde – also, ob ein Konvertit etwa regelmäßig den Gottesdienst besuche.
Bundesweit sei zudem eine entsprechende Qualifizierung der Anhörer und Dolmetscher erforderlich. Übersetzer müssten christliche Fachtermini kennen, und Anhörer, die sich mit Konvertiten beschäftigen, sollten über Grundkenntnisse des christlichen Glaubens verfügen. Ein erstes Gespräch darüber mit dem Präsidenten des Bundesamtes, Frank-Jürgen Weise, ist aus Sicht von Dutzmann positiv verlaufen.

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Kirchenzeitungsredaktion EKM Süd

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