Indien: Religion im Wahlkampf untersagt

Neu-Delhi (epd) – Wenn Politiker in Indien Religionszugehörigkeit zum Stimmenfang nutzen, ist das nicht statthaft: Das Oberste Gericht in Neu-Delhi entschied am Montag nach Berichten der indischen Nachrichtenagentur PTI, dass die verbreitete Wahlkampfpraxis als Korruption zu werten ist. Auch das Werben um Stimmen mit Bezug auf Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Kaste oder Sprachgemeinschaft ist dem Urteil zufolge nicht erlaubt. Religion habe im Wahlprozess keinen Platz, dieser sei eine säkulare Angelegenheit, zitierte die Zeitung »Times of India« aus dem Urteil. Der Bezug zu Gott sei hingegen die Sache jedes Einzelnen. Für die kommenden Monate stehen Wahlen in mehreren indischen Unionsstaaten an.

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Kirchenzeitungsredaktion EKM Süd

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