Geklärte Verhältnisse

Foto: privat

Kommentar von Mirjam Petermann
Es war eine kleine Revolution für den Berufsstand der Diakone. Sie fühlen sich gestärkt und endlich ernst genommen. Aber kaum einer bekam es mit – die Not vorher nicht und den Triumph hinterher auch nicht.
Also: Was macht ein Schuldiakon, der von Eltern gebeten wird, ihr Kind zu taufen? Weil der Bezug zu ihm größer sei als zum Pfarrer der zuständigen Kirchengemeinde. Ob er das darf oder nicht, war bisher gar nicht geklärt. Auch nicht, ob er einen Gottesdienst halten, predigen oder das Abendmahl ausgeben darf. Ein Unding eigentlich in den bürokratischen Strukturen der Landeskirche. Seit vergangenem November ist klar: Sie dürfen es tun.
Mit dem neuen Gesetz hat sich noch etwas geändert: Diakon nennen darf sich nur, wer Mitglied einer diakonischen Gemeinschaft ist. Gemeinschaft leben war schon immer eng mit dem Diakonenamt verknüpft. Wenn in den letzten Jahren ganze Kurse den Gemeinschaften den Rücken kehrten, dann ging das völlig am ursprünglichen Gedanken vorbei. Sicherlich ist es aufwendig, solch eine Verbindung zu erhalten. Aber der Wert liegt tiefer und wird vielleicht auch erst später erkennbar, wie Hanno Roth, Ältester der Falk-Gemeinschaft in Eisenach, erzählt. Von vielen höre man jahrelang nichts, aber wenn sie in den Ruhestand gehen, »sind sie auf einmal da«. Dann ist es die Gemeinschaft, die sie auffängt. Dann haben sie Zeit und bringen sich ein. Und sie werden mehr denn je gebraucht. Denn die geistliche und fachliche Unterstützung der Mitglieder liegt jetzt in der Verantwortung der Gemeinschaften.
Eine Aufwertung des Berufs ist vollzogen. Aber es liegt an den Gemeinden und Einrichtungen, für die gut ausgebildeten Menschen nun entsprechende Einsatzmöglichkeiten zu schaffen.

Autor:

Kirchenzeitungsredaktion EKM Süd

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