Bensberg (GKZ) – Deutschlands katholische Bischöfe gehen auf die konfessionsverschiedenen Ehepaare zu. Die Bischofskonferenzen werden sich damit beschäftigen, unter welchen Bedingungen konfessionsverschiedene Ehepaare gemeinsam an einer katholischen Eucharistiefeier teilnehmen können. Dies kündigte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx, zum Ende der Frühjahrsvollversammlung der 62 katholischen Bischöfe und Weihbischöfe Deutschlands in Bensberg bei Köln an. Nach Maßgabe des Kirchenrechts könne die Bischofskonferenz Regelungen über den Kommunionempfang nichtkatholischer Christen unter bestimmten Voraussetzungen treffen, heißt es im schriftlichen Bericht der Vollversammlung. Man habe noch kein Ergebnis, sei aber mit der während der Vollversammlung geführten Diskussion auf einem guten Weg.
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