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Corona und Recht
Von Klaus von der Weiden Kürzlich hat der Bundesgerichtshof eine Thüringer Richterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Sie hatte ihrem Vater als Seelsorger ein Zutrittsrecht zu einem todkranken Gemeindemitglied in einem Pflegeheim gewährt. Dass die Tochter über einen Antrag ihres Vaters entschieden hat, war ein Fehler, aber kein so schwerwiegender Fehler, dass er die Verurteilung wegen des Verbrechens der Rechtsbeugung gerechtfertigt hätte. Fehler sind im Übrigen in der Coronazeit...