Streit um Altar im Naumburger Dom:
Landeskirchenamt stärkt Kirchengemeinde den Rücken

Der Marienaltar im Dom Naumburg  | Foto: Vereinigte Domstifter / Falko Matte / Bildrecht VG Bildkunst_Bonn
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Im Streit um den Cranach-Triegel-Altar im Naumburger Dom hat sich das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) positioniert: „Wir stehen uneingeschränkt hinter der Evangelischen Kirchengemeinde Naumburg, die sich gegen die Verlagerung des Cranach-Triegel-Altars aus dem Westchor des Naumburger Doms stellt“, so Jan Lemke, Präsident des Landeskirchenamtes. Die Kirchengemeinde spricht sich ausdrücklich für den dauerhaften Verbleib des Altars an seinem jetzigen Ort aus. Das Landeskirchenamt verweist wie die Kirchengemeinde auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche im sakralen Raum. Danach steht die liturgische Ordnung und Gestaltung des Raumes einzig der Kirchengemeinde zu. Dies könne weder von den Vereinigten Domstiftern noch durch den UNESCO-Weltkulturerbe-Status außer Kraft gesetzt werden.

Gemäß der Stellungnahme der Kirchengemeinde, die von der Landeskirche mitgetragen wird, wäre die Versetzung nicht nur ein funktionaler Eingriff, sondern eine Missachtung der geistlichen Bedeutung des Altars. Eine Störung der Sichtachse zu den Stifterfiguren, insbesondere zu Uta und Ekkehard – ein häufig ins Feld geführtes Argumente gegen den Standort im Westchor – sieht die Kirchengemeinde nicht. „Im Gegenteil. Eine genaue Analyse der Blickrichtungen zeigt: Diese Figuren richten ihre Blicke gerade auf das liturgische Zentrum, den Altar.“ Die Stifterfiguren wiesen auf das hin, was sie mit ihrer Stiftung bewirken wollten: die Verherrlichung Christi. „Der Altar steht also nicht im Widerspruch zur Raumordnung, sondern im Einklang mit ihr“, heißt es in der Stellungnahme. Zudem gelte die Wiedererrichtung an der traditionellen Stelle eines durch Bilderstürmerei zerstörten Altars auch als bewusstes Zeichen der Versöhnung mit der Geschichte. Dies sei „eine geistliche Heilung, die das einst Zerstörte nicht verdrängt, sondern würdig neu deutet“.

Die in den aktuellen Debatten vorgeschlagene Verlagerung in das Nordquerschiff des Doms sei aus Sicht der Kirchengemeinde nicht akzeptabel. Im Nordquerschiff fehle dem Altar der liturgische Zusammenhang. „Der Westchor hingegen war und ist Ort des Abendmahls, der Predigt und der Gemeinde – hier gehört der Altar hin“, so die Stellungnahme.

Für die Haltung des Landeskirchenamtes ist die Entscheidung des allein zuständigen Gemeindekirchenrates maßgeblich. „Wir werden den Gemeindekirchenrat bei seiner Entscheidung unterstützen und uns inhaltlich nicht einmischen. Das gebieten unsere kirchlichen Gesetze“, so Lemke.

Hintergrund:
Der Westchor war seit dem Mittelalter traditioneller Altarstandort. Der dort ursprünglich aufgestellte gotische Hochaltar wurde 1541 durch eine bilderfeindliche Aktion zerstört. Am 2. Juli 2022 wurde ein neuer Altar in einem ökumenischen Gottesdienst von evangelischen und katholischen Bischöfen gemeinsam geweiht.

Der vollständige Text der Stellungnahme der Kirchengemeinde:
https://www.ekmd.de/presse/pressematerial/factsheets.html

Autor:

susanne sobko

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