Tag der Autobahnkirchen
Rast für Leib und Seele

Die Autobahnkirche Bibra. | Foto: Privat
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Am bundesweiten Tag der Autobahnkirchen am kommenden Sonntag (21. Juni) beteiligen sich Autobahn- beziehungsweise Autohofkirchen auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). In den Kirchen in Brehna (A 9), Rothenschirmbach (A 38), Gelmeroda (A 4) und Bibra (A 71) sind Andachtsfeiern geplant, in denen ein Reisesegen gegeben wird. Beginn ist jeweils um 14 Uhr, die Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Die Kirchen in Brumby (A 14), Schwabhausen (A 4), St. Kilian (A 73) und Hohenwarsleben (A 2) sind dieses Jahr nicht beteiligt. Außerdem entfällt das „Kleine Kirchenfest“ in Gelmeroda aufgrund der Corona-Krise. Der Gottesdienst um 14 Uhr aus der Ökumenischen Autobahnkirche Geiselwind kann im Livestream (www.twitch.tv/autobahnkirche_geiselwind) sowie im Anschluss auf YouTube (youtube.com/c/AutobahnkircheGeiselwind) miterlebt werden.

Autobahnkirchen laden Reisende zum Entspannen, Besinnen und zur Andacht ein. Wer hier Rast gemacht hat, fährt danach gelassener, rücksichtsvoller und sicherer, heißt es – der Besuch einer Autobahnkirche sei damit ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Rund eine Million Reisende besuchen jährlich eines der bundesweit 47 Gotteshäuser entlang der Autobahnen. Viele Besucher nutzen das ausliegende „Anliegenbuch“, um Gedanken festzuhalten, oder zünden eine Kerze an.

„Rast. Für Leib und Seele“ lautet der Werbe-Slogan für die Kirchen. Bereits im Mittelalter wurden Wanderern, Pilgern und Reisenden Andachtsmöglichkeiten mit Kapellen und Kreuzen am Weg angeboten. Sie dienten als Orte des Schutzgebetes und der Besinnung, und sie erinnerten die Menschen daran, sich auch auf Reisen immer wieder auf Gott zu besinnen. Dasselbe tun die Autobahnkirchen heute. „Sie sind ein Gegenpol zum Leben auf der Überholspur, hier können Sie Gott und sich selber finden“, wird geworben.

Hintergrund:
Die erste deutsche Autobahnkirche wurde 1958 in Adelsried an der A8 eingeweiht. Eine Autobahnkirche muss eine direkte Anbindung an eine Autobahn-Raststätte beziehungsweise Autobahn-Abfahrt haben, wobei im letzteren Fall die Entfernung nicht mehr als tausend Meter betragen darf. Die Entfernung zwischen zwei Kirchen an einer Autobahn sollte mindestens 80 Kilometer betragen. Parkplätze und sanitäre Anlagen müssen vorhanden sein. Der Träger muss Mindestöffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr täglich gewährleisten sowie die Kosten für Energie und Reinigung aufbringen. Der Innenraum einer Autobahnkirche oder -kapelle sollte so groß sein, dass einer Bus-Reisegruppe der gemeinsame Besuch möglich ist. Außerdem ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der Landeskirche notwendig.

Weitere Informationen im Internet: www.autobahnkirche.de

Autor:

susanne sobko

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