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Nicäa im Bild

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Von Willi Wild

Im Judentum gilt das Bilderverbot: »Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist: Bete sie nicht an und diene ihnen nicht!« (2. Mose 20,4-5). Damit werde ein Schutzraum für das monotheistische Ideal, also für den einen und einzigen Gott, geschaffen, so die jüdische Auslegung.
Im 4. Jahrhundert wird erstmals das recht verstandene Abbild göttlicher Dinge in der christlichen Überlieferung thematisiert. Die Meinungen gehen auseinander: Während Augustinus über die Bilderanbetung klagt, fördert sie Kyrill von Alexandria. Papst Gregor I. begründet um 600 die Bilder damit, dass Menschen, die nicht lesen können, dadurch Kenntnis der heiligen Geschichte erlangten. Im orthodoxen Verständnis soll man mit der Betrachtung einer Ikone die Gegenwart Gottes erfahren. Sie gilt als Offenbarung ebenso wie das Wort der Bibel. Demnach werden Ikonen weder als Kunstgegenstände noch als Dekoration angesehen.
Luther hat in seinen Katechismen das Bilderverbot weggelassen. Er war der Meinung, das beträfe nur die Götzenstatuen des Altertums und sei außerdem in dem Fremdgötterverbot inbegriffen. Die Reformierten nahmen und nehmen das Bilderverbot sehr ernst. Auch wenn eine Ikonenprozession für uns befremdlich sein mag, das Jubiläum des Nicäa-Konzils sollte Anlass sein, uns näher mit der Tradition der Alten Kirche zu beschäftigen.

Ein Bild vom Konzil
Willi Wild, G+H-Chefredakteur | Foto: Paul-Philipp Braun
Autor:

Willi Wild

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