Von Christen, Christinnen und Getauften

Michael Germann ist Professor für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg. | Foto: Katja Schmidtke
  • Michael Germann ist Professor für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg.
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Wird die Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland in geschlechtergerechte Sprache umgeschrieben? Darüber will die Landessynode auf ihrer Frühjahrstagung entscheiden. Die Verfassungskommission hat einen Vorschlag erarbeitet. Dazu ein Gespräch mit Professor Michael Germann, der der Verfassungskommission angehörte, jedoch ausgetreten ist. Mit ihm sprach Katja Schmidtke.

Herr Professor Germann, seit 2014 diskutiert die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland über eine Verfassungsänderung. Von Beginn an gehörten Sie der von der Landessynode hierfür eingesetzten Kommission an. Nun sind Sie ausgetreten. Warum?
Germann:
Die Herbstsynode hat die Verfassungskommission aufgefordert, den Entwurf zur Änderung der Verfassung in einer geschlechtspolitisch veränderten Sprachfassung vorzulegen. Die halte ich für eine schwerwiegende Verschlechterung. In meinem Brief an den Präses der Synode und an die anderen Beteiligten habe ich deutlich gemacht, dass ich damit nicht in Verbindung gebracht werden möchte. Außerdem wollte ich die Freiheit gewinnen, die ich mir als Mitglied der Kommission nicht genommen habe: einzutreten für die geltende sprachliche Fassung und dafür zu werben, die Änderung in der Frühjahrssynode abzulehnen.

Warum? Sie haben doch mitgearbeitet.
Germann:
Die inhaltlichen Vorschläge, die aus der Revision hervorgegangen sind, halte ich für sinnvoll. Weil aber in der jetzt vorgelegten Fassung sprachliche und inhaltliche Veränderungen zu einem Text verbunden sind, können die Synodalen nur zu beidem »ja« oder zu beidem »nein« sagen. Sagt die Synode »nein«, was ich hoffe und wofür ich in einem Brief an die Synodalen werbe, können die inhaltlichen Veränderungen später aufgegriffen werden. Die sind ja nicht aus der Welt.

Was stört Sie an geschlechtergerechter Sprache?
Germann:
Schon diese Bezeichnung.

Wie nennen Sie es denn?
Germann:
Wenn ich ein ebenso polemisches Wort wählen darf: geschlechtsfixierte Sprache. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie willkürlich generische Formen unterdrückt und durch Formen zu ersetzen versucht, die nur ein bestimmtes biologisches Geschlecht markieren. Generische Substantive oder Pronomen machen es möglich, Menschen und ihre sozialen Rollen zu bezeichnen, wenn das Geschlecht unbekannt oder nicht relevant ist. Generische Formen leisten eine notwendige Abstraktion, wie übrigens alle sprachlichen Ausdrücke. Um vom Geschlecht zu abstrahieren, kommen wir ohne generische Formen nicht aus. Manche generische Formen haben nun das Pech, dass sie mit den Formen übereinstimmen, die man für männliche Exemplare verwendet, wenn es eine weiblich markierte Form gibt. Das ist sprachlicher Zufall: »Freund« und »Gast« sind beide grammatisch maskuline Wörter. Neben »Freund« gibt es »Freundin«, neben »Gast« gibt es keine weiblich markierte Form. Wer deswegen von »Freunden« nur noch sprechen will, wenn es Männer sind, fixiert das Wort auf das männliche Geschlecht. So kann man Frauen nicht zu seinen Freunden zählen, sondern mit der separaten Bezeichnung als »Freundinnen« nur von ihnen sprechen, indem man auf ihr weibliches Geschlecht abstellt. Das nenne ich »geschlechtsfixierte« Sprache. Und damit beginnen die Probleme.

An welche denken Sie?
Germann:
Auf den ersten Blick unübersehbar, nur quantitativ vielleicht nicht so bestimmend, ist dieses: Es gibt Menschen, die sich nicht auf das männliche oder weibliche Geschlecht festlegen lassen. Schon daran scheitert die Erwartung, man könne generische Formen durch eine Aufzählung zweier Geschlechter ersetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat daraus geschlossen, dass das Personenstandsrecht für die Angabe des Geschlechts eine generische Kategorie bereithalten muss. Erst recht sind generische Formen also nötig, wenn es gar nicht um die Angabe des Geschlechts geht. In der individuellen Ansprache eines konkreten Menschen ist das anders. Mein Gegenüber spreche ich nicht generisch an.

Kommt uns also durch die Veränderung der Sprache in einer Gesellschaft, in der jeder individueller sein will als der andere, das verbindende Element abhanden?
Germann:
Da ist vielleicht etwas dran. Das wäre ein Bedürfnis, in jeder Situation als Individuum angesprochen zu werden. Damit hat auch das Argument zu tun, die Sprache müsse jeden einzelnen in seiner Geschlechtszugehörigkeit »sichtbar« werden lassen. So habe ich auch von manchen Frauen in einem hohen, sogar sehr sichtbaren kirchlichen Leitungsamt gesagt bekommen, dass sie sich nicht angesprochen fühlen von einem Text, der abstrahiert, dass sie sich in ihrer Funktion und Rolle, in ihrem Amt nur wahrgenommen sehen, wenn sie gerade als Frau wahrgenommen werden. Das Verbindende, das Sie eben angesprochen haben, wäre hier im Zurücktreten des »Ansehens« der Person und ihres Geschlechts hinter die »Sichtbarkeit« des Amts zu suchen, sobald man eben vom Amt spricht und nicht von der einzelnen Person.

Eine individuelle Ansprache und unsere Gemeinschaft als Christen. Wie geht das zusammen?
Germann:
Was die Sprachumstellung bewirkt, zeigt sich im Verfassungsentwurf bei der Kollektivbezeichnung »Christen«. Christ »oder« Christin, Christen »und« Christinnen? Ohne generische Bezeichnung gibt es keine gemeinsame Bezeichnung. Umschreibungen wie »alle Getauften« gelten nur deshalb als unauffällig, weil es dazu keine markierte Form gibt. Wenn man von Christen nur noch als »Christinnen und Christen« sprechen kann, ist die Trennung der Geschlechter vorausgesetzt, sie geht dem Christsein vor. Das ist für uns Christen ein Problem, weil wir Sprachformen brauchen, die uns als Gemeinschaft ansprechen.

Wir könnten doch den Plural verwenden?
Germann:
Das macht die vorausgesetzte Geschlechtertrennung sowieso nur bei Pronomen, Adjektiven und Partizipien unsichtbar, bei denen im Plural die weiblich markierten Formen verschwinden. Hier wird Unsichtbarkeit uns plötzlich als »geschlechtergerecht« verkauft. Bei den »Getauften« funktioniert das, aber nicht bei den »Christen«, wenn man sie im Gegensatz zu »Christinnen« sieht. Alle Kunstgriffe dieser Art gehen auf Kosten des Sinns. Ein Beispiel: Für die Vorschriften über das Amt des Superintendenten hat die Verfassungskommission den Plural erwogen, weil sich darin wenigstens die Personalpronomina auf eine Form reduzieren. Doch das hätte den Sinn verschoben: Eine Norm, die die einzelnen Amtsträger adressieren soll, wäre im Plural verwechselbar mit einer Norm, die die ganze Gruppe adressiert. Es gibt aber je Kirchenkreis nur ein solches Amt. Juristen können mit solchen Sinnverschiebungen zurechtkommen, aber die dafür erforderliche Übersetzungsleistung ist eine unnötige Verständnishürde, erst recht für juristisch nicht geschulte Menschen.

Gesetzestexte sind kompliziert. Müssen sie denn sprachlich schön sein?
Germann:
Ganz klar: Ja! Verfassungen sind keine beliebigen Gebrauchstexte, ihre Wirkung hängt auch davon ab, dass sie gut lesbar und eingängig sind. Schauen Sie sich das Grundgesetz an: abgesehen von einigen späteren Zutaten ein schöner Text.

Hätte eine Gleichstellungsklausel in der EKM-Verfassung genügt?
Germann:
Artikel 8 der geltenden Verfassung stellt die Funktion der generischen Bezeichnungen klar. Selbst das ist unnötig, wenn man sich einfach darauf einlässt, dass generische Formen immer vom Geschlecht abstrahieren.
Bei solchen Klauseln sollte auf die Formulierung geachtet werden: Dass alle »gemeint« sind, trifft die Sache nicht: Frauen sind nicht nur irgendwie »mitgemeint«. Formulierungen wie »gelten auch für« klingen juristisch nach einer Fiktion. Besser ist das Verb »bezeichnen«: Generische Formen »bezeichnen gleichermaßen Frauen und Männer«. So ist es, und so steht es in Artikel 8 der Kirchenverfassung.

Ihnen genügt das, anderen nicht.
Germann:
Das Hauptargument lautet: Es werde anders empfunden. Man muss das ernst nehmen und die Probleme an der richtigen Stelle anpacken. Wenn ein Personalverantwortlicher nur an Männer denkt, wenn im Text »Pfarrer« steht, dann ist dies Denken das Problem. Für uns als evangelische Christen wäre die Kirche nicht mehr in Ordnung, wenn es für ihre Ämter auf das Geschlecht ankäme. Wo das in den Köpfen nicht angekommen sein sollte, müssen wir reagieren und ein Bewusstsein schaffen. Dafür sei eine Sprachumstellung das Mittel, so das Argument ihrer Befürworter. Ich glaube, Eingriffe in die Sprache sind das falsche Mittel. Es hat etwas von einer Ablenkungsschlacht, diese Schlacht um die Sprache.

Warum sind Sie als Kirchenrechtler bei diesem Thema so emotional?
Germann:
Sprache hat mit Persönlichkeit zu tun. Wenn jemand mir vorschreibt, wie ich zu sprechen habe, macht mich das grantig.

Dann müssen Sie doch Frauen verstehen, die sagen, diese Sprache schreibt mir vor, dass ich Pfarrer bin und nicht Pfarrerin.
Germann:
Ich will gar nicht abwerten, was da emotional an Erfahrungen – auch generationsgebunden – dahinter steckt. Aber dieses Empfinden sucht sich das verkehrte Ziel. Es macht einen Unterschied, ob ich Eingriffe in die Sprache erleide oder ob ich hinnehmen muss, dass andere die Sprache so verwenden, wie sie mit den ihr gegebenen Mitteln funktioniert. Da kann man der generischen Form nicht gegen ihren Sinn vorwerfen, sie mache eine Frau zum Mann. Schon allein die Methode, über Sprachhygiene in meinen Kopf eingreifen zu wollen, hat etwas Beleidigendes. Man unterstellt mir damit, dass ich ein falsches, in Rollenstereotypen gefangenes Bewusstsein hätte. Das will ich mir nicht mit jedem Satz der Verfassung vorhalten lassen. Wo es so wäre, ließe ich mich gerne korrigieren – aber nicht auf dem Irrweg einer um die generischen Formen beraubten Sprache. Ich hoffe, dass die Landessynode das dem
Text der Kirchenverfassung nicht antut.

www.ekmd.de/kirche/landessynode/ueberpruefung-der-ekm-verfassung/

Autor:

Online-Redaktion

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