Nachbesserungen für Verfolgte gefordert

Berlin (epd/G+H) – Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, hat Nachbesserungen bei der Rehabilitierung von Verfolgten des SED-Regimes gefordert. Nötig seien bessere Bedingungen für die Anerkennung von Haftfolgeschäden sowie Rentengerechtigkeit für Republikflüchtige, Ausgereiste und freigekaufte Häftlinge, erklärte Jahn am 15. Februar in Berlin zum 25-jährigen Bestehen der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG). Zudem sollte die Frist für Anträge zur Rehabilitierung von politisch Verfolgten aufgehoben werden, unterstrich Jahn. Bislang läuft die Antragsfrist für Opfer von DDR-Unrecht Ende 2019 aus.
Auch die Geschäftsführerin der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Anna Kaminsky, mahnte Verbesserungen an. So stehe weiterhin die Umkehr der Beweislast bei der Anerkennung der Haftfolgen politisch Verfolgter aus. »Auch wäre es sinnvoll, die 2019 auslaufenden Fristen für die Rehabilitierung und damit verbundene Leistungen aufzuheben.« Kaminsky verwies auf die Bedeutung des UOKG »als Vertreterin der Diktaturopfer«. Die Opferverbände hätten sich immer wieder für die politische, finanzielle und ideelle Anerkennung und Entschädigung eingesetzt und damit viele gute Ergebnisse erzielt. Unter dem Dach der UOKG sind mehr als 30 Verbände und Initiativen organisiert.
Aktuell erhalten DDR-Haftopfer laut Bundesstiftung aufgrund der Rehabilitierungsgesetze eine monatliche »Zuwendung« von 300 Euro. Die monatliche Ausgleichsleistung für politisch Verfolgte, die berufliche Nachteile erfahren mussten, liegt bei 214 Euro. Betroffene, die eine gesetzliche Rente beziehen, erhalten 153 Euro.
Am 16. Februar 1977 beschloss die SED-Führung die strafrechtliche Verfolgung von Ausreisewilligen. In einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung vom 17. Februar 1977 bestätigte Erich Honecker zahlreiche »Auswanderungsanträge« aus der DDR seit der Verabschiedung der Schlussakte von Helsinki im Jahr 1977.

Autor:

Kirchenzeitungsredaktion EKM Süd

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