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- Foto: epd-bild/Rico Thumser
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Der Altar darf im Dom bleiben. So heißt es in der Berichterstattung und den Stellungnahmen über die Zukunft des Cranach-Triegel-Altars im Naumburger Dom, der 2022 vom Leipziger Maler Michael Triegel im Auftrag der Vereinigten Domstifter und mit Zustimmung der Kirchengemeinde, des Landes und dessen finanzieller Unterstützung für den Westchor geschaffen wurde.
Von Thomas Begrich
Damit erhielt dieser nach 500 Jahren wieder einen vollendeten Altar – wie es einst mit Cranach und sicher schon vor ihm war. Doch Denkmalpfleger stören sich daran: Der Altar würde die „Blickachse“ der Stifterfiguren beeinträchtigen. Es wird mit dem Entzug des Unesco-Welterbetitels gedroht.
Der Altar soll nun dort entfernt und gewissermaßen an die Seite gestellt werden. Er bleibt also? Irreführend. Denn so wird er funktionslos, der Westchor wieder leer und mehr noch: zum Museum. Dabei ist der Dom trotz des bedeutenden Titels eben kein Museum: Er ist wie jede Kirche dem gottesdienstlichen Gebrauch gewidmet, nicht nur dem musealen Staunen. Also soll und darf auch nur die Kirche über seine liturgische Gestaltung entscheiden. Denn auch der Naumburger Dom ist und bleibt zuallererst: Gottes Haus.
Der Autor leitete die Finanzabteilung im Kirchenamt der EKD und war 1994 an der Gestaltung des Staat-Kirchen-Vertrages beteiligt, in dem Sachsen-Anhalt die kirchliche Widmung auch des Naumburger Domes garantiert.



Autor:Online-Redaktion |
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